Weitere Voraussetzungen für den Gaststättenbetrieb

Für eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie Nachweise über die persönliche Zuverlässigkeit und Ihre fachliche Eignung. Was dies bedeutet, erklären wir in den nachfolgenden Abschnitten.

Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

Die persönliche Zuverlässigkeit muss durch folgende Unterlagen nachgewiesen werden:

Führungszeugnis

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres zuständigen Finanzamtes, die bestätigt, dass Sie keinerlei steuerliche Rückstände haben.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes Ihrer Gemeinde
  • Auszug aus der Schuldnerkartei

Nachweis der fachlichen Eignung

Die fachliche Eignung muss nachgewiesen werden durch:

  • Die Teilnahme an einer IHK-Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften nach § 4 GastG (die sogenannte Gaststättenunterrichtung). Davon freigestellt sind Absolventen bestimmter Ausbildungsberufe (zum Beispiel Köche, Restaurantfachleute, Hotelfachleute, Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk und viele andere anerkannte Berufe), die in den Grundzügen der erforderlichen lebensmittelrechtlichen Vorschriften geprüft worden sind (im Falle des Alkoholausschankes „Konzession“).
  • Die Bescheinigung der Erstbelehrung des örtlichen Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 Abs. 1 Nr. 1), die nicht älter als drei Monate sein darf.
  • Die Schulung nach LHVO Lebensmittelhygieneverordnung (EU-Verordnung), bei Umgang mit verderblichen Lebensmitteln
Hinweis: Wird die Erlaubnis einer juristischen Person erteilt (z.B. einer GmbH oder einer AG), müssen sämtliche geschäftsführende Personen beziehungsweise alle geschäftsführenden Vorstandsmitglieder an einer Gaststättenunterrichtung teilgenommen haben.
Melden Sie sich für einen Termin zur Gaststättenunterrichtung in der Hauptstelle der IHK Köln sowie in den Geschäftsstellen Leverkusen/Rhein-Berg, Oberberg und Rhein-Erft an. Bei der Anmeldung ist die Gebühr von 51,00 Euro zu entrichten.
Um die Erfüllung der objektbezogenen Voraussetzungen nachzuweisen, müssen Sie bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis dem zuständigen Gewerbeamt/Ordnungsamt folgende Unterlagen vorlegen:
  • Grundrisszeichnung aller Betriebsräume (Schankraum, Küche, Gasträume, Beherbergungsräume). Toilettenanlagen einschließlich eventueller Personaltoiletten sowie Lebensmittel- und Getränkelagerräume; (auch bei Außengastronomie, Terrasse oder Bürgersteigfläche) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:50 oder 1:100 mit eigenhändiger Unterschrift versehen
  • Schnittzeichnung des Gewerbebetriebes in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:50 oder 1:100 mit eigenhändiger Unterschrift versehen
  • Lageplan in zweifacher Ausfertigung mit eigenständiger Unterschrift versehen (erhältlich beim Katasteramt der Stadt oder des Kreises)
  • Baugenehmigung mit Abnahmebescheinigung nach der Bauzustandsbesichtigung; wird eine vorhandene Gaststätte ohne Änderung der Betriebsart oder der Räume übernommen, muss die Baugenehmigung nicht vorgelegt werden
  • Pachtvertrag beziehungsweise Mietvertrag in Kopie
Wichtig: Bitte überprüfen Sie bei der Übernahme einer bestehenden Gastronomie, ob die aktuelle Nutzungsgenehmigung (Baugenehmigung) mit Ihrer zukünftig gewünschten Nutzung übereinstimmt. Bei einer Neugründung ist eine neue Nutzungsgenehmigung notwendig.