Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland

Zum Betrieb einer Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche (Straßen, Gehwege und sonstige nicht im Privateigentum stehenden Flächen) benötigen Sie die nachfolgenden zwei oder drei Genehmigungen:
  • eine erweiterte Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche und
  • eine Sondernutzungserlaubnis. (Diese kann als saisonale Erlaubnis vom 1. März bis zum 31. Oktober eines Jahres, als Ganzjahreserlaubnis vom 1. Januar bis 31. Dezember oder als Dreijahreserlaubnis ausgestellt werden);
  • eine baurechtliche Genehmigung dann, wenn mehr als 50 Gastplätze eingerichtet werden sollen oder die Zahl der Außengastplätze 50 Prozent der Innengastplätze übersteigt.
Wird eine Fläche genutzt, die sich im Privatbesitz befindet und nicht dem Gemeingebrauch gewidmet ist (z. B. die Terrasse im Garten oder Hof), so handelt es sich um keine Nutzung öffentlichen Straßenraums. Eine Sondernutzungserlaubnis ist nicht notwendig. Allerdings muss die Nutzung dieser privaten Fläche in der allgemeinen Nutzungsgenehmigung (Baugenehmigung) der Gaststätte berücksichtigt werden.

Erforderliche Unterlagen zur Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis:

  • gültige Gaststättenerlaubnis oder die Gewerbeanmeldung
  • formloser schriftlicher Antrag
  • eventuell eine schriftliche Vollmacht (wenn Sie sich bei der Antragstellung vertreten lassen)
Wichtiger Hinweis: Die erweiterte Gaststättenerlaubnis und die eventuelle baurechtliche Genehmigung müssen Sie nur einmalig beantragen, die Sondernutzungserlaubnis hingegen jährlich. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der zuständigen Städte und Gemeinden.