Gastgewerbe

Existenzgründung im Gastgewerbe

Diese Seite gibt Ihnen als Erstinformation einen Überblick über die zu beachtenden Vorschriften, wenn Sie einen gastgewerblichen Betrieb eröffnen oder übernehmen möchten.
Die endgültige Gewerbeerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn der Betrieb zuvor vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt besichtigt wurde. Bei dieser Besichtigung werden die baulichen, hygienischen und personellen Gegebenheiten des Betriebes überprüft.
Die Stadt Köln bzw. Ihre zuständigen Städte und Gemeinden beraten Sie, welche lebensmittelrechtlichen Bestimmungen Sie beachten müssen. Der zuständige Lebensmittelkontrolleur bietet Ihnen an, die Pläne zu besprechen oder die bestehenden Räumlichkeiten zu besichtigen und Ihnen Anregungen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe zu vermitteln.
Allgemeine Informationen zur Gründung im Gastgewerbe finden Sie auch auf den Seiten der zuständigen Städte und Gemeinden, die Sie über die folgenden Links aufrufen können.

Foodtrucks und Imbisswagen

Die speziellen Voraussetzungen für den Betrieb eines mobilen Verkaufsstandes (Imbisswagen) können Sie  bei der Stadt Köln einsehen.

Stadt Köln

Stadt Leverkusen

Rheinisch-Bergischer Kreis

Rhein-Erft-Kreis

Oberbergischer Kreis

Der folgende Film zeigt Ihnen, wie Sie erfolgreich eine Gaststätte, Imbissbude oder ein Spitzenrestaurant anmelden:

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Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.