Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen
Sie sind qualifiziert, in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen eigenständig verantwortungsvolle Aufgaben auszuüben.
Zulassungsvoraussetzungen
Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
(1) die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis
3. einen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie sowie eine auf den Abschluss folgende, mindestens einjährige Berufspraxis
4. eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK und zur Geprüften Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung sowie eine auf die Sachkundeprüfung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis
5. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen sowie eine darauffolgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder
6. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 6 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.
Hinweise zur Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
- Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“
Der Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1. Prüfungsbereich „Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge“ und „Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz“
Die zu prüfende Person hat einen der genannten Prüfungsbereiche für die Prüfung auszuwählen.
Die Prüfung im Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ besteht aus einer schriftlichen Prüfung.
- Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“
Der Prüfungsteil “Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit” umfasst folgende Prüfungsbereiche:
„Kernprozesse gestalten“ und „Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership“
Die Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ gliedert sich in in eine schriftliche Prüfung und eine praxisbezogene Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).
Prüfungstermine
Prüfung | schriftlich |
mündlich | Anmeldeschluss |
Frühjahr 2026 | folgt | ||
Herbst 2026 | folgt |
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.
Gliederung der schriftlichen Prüfung „Kundenbedarfsfelder“:
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage der Beschreibung einer oder mehrerer komplexer Kundensituationen, aus denen die Aufgabenstellungen abzuleiten sind, durchgeführt. Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass alle Qualifikationsinhalte des gewählten Prüfungsbereichs situationsbezogen thematisiert werden.
Die Aufgabenstellungen sind aufeinander abzustimmen und müssen der zu prüfende Person eigenständige Lösungen ohne Antwortvorgaben ermöglichen. Die Bearbeitungszeit beträgt 270 Minuten.
Gliederung der schriftlichen Prüfung „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“:
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage der Beschreibung von drei komplexen betrieblichen Situationen, aus denen die Aufgabenstellungen abzuleiten sind, durchgeführt. Die komplexen betrieblichen Situationen haben jeweils einen Qualifikationsinhalt des Prüfungsbereichs nach § 8 Satz 2 Nummer 1, 2 und 3 als Schwerpunkt, wobei alle Qualifikationsinhalte des Prüfungsbereichs nach § 8 situationsbezogen thematisiert werden können.
Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, das Qualifikationsinhalte des Prüfungsbereichs nach § 9 situationsbezogen thematisiert werden, wobei die Qualifikationsinhalte nach § 9 Nummer 4 enthalten sein müssen. Die Aufgabenstellungen sind aufeinander abzustimmen und müssen der zu prüfende Person eigenständig entwickelte Lösungen ohne Antwortvorgaben ermöglichen. Die Bearbeitungszeit beträgt 300 Minuten.
Gliederung des Praxisbezogene Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“:
Die praxisbezogene Prüfung besteht aus drei Prüfungsleistungen in Form einer schriftlichen Praxistransferarbeit, einer Präsentation und einem sich unmittelbar an die Präsentation anschließenden Fachgespräch.
Schriftlichen Praxistransferarbeit
Die zu prüfende Person hat nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, eine komplexe Aufgabenstellung in der Versicherungswirtschaft zu erfassen, darzustellen und einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten sowie dessen Umsetzbarkeit in der Praxis zu bewerten. Die zu prüfende Person wählt ein Thema mit betrieblicher Relevanz für die Praxistransferarbeit aus. Das Thema muss mindestens einen Qualifikationsinhalt berücksichtigen.
Die schriftliche Praxistransferarbeit hat vier bis sechs Textseiten zu umfassen und muss mindestens Folgendes enthalten:
- Beschreibung der Aufgabenstellung, der Zielsetzung und des methodischen Vorgehens
- Analyse der Problemstellung
- Ableitung und Begründung eines Lösungsvorschlags sowie
- Bewertung der Umsetzbarkeit in der betrieblichen Praxis.
Die zu prüfende Person reicht die schriftliche Praxistransferarbeit bei der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle bis spätestens zum Tag der Prüfung der zuletzt abzulegenden schriftlichen Prüfungsleistung ein.
Präsentation:
Die Präsentation soll höchstens 20 Minuten dauern.
In der Präsentation hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, die Ergebnisse der schriftlichen Praxistransferarbeit darzustellen. Zusätzlich muss die zu prüfende Person in der Präsentation den Nachweis erbringen, dass Ergebnisse aus der schriftlichen Praxistransferarbeit in eine Ausbildungssituation übertragen werden können. Die Form der Präsentation und der Medieneinsatz stehen der zu prüfenden Person frei.
Fachgespräch:
Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.
Im Fachgespräch hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Fragestellungen zur schriftlichen Praxistransferarbeit und deren Übertrag in eine Ausbildungssituation sowie damit im Zusammenhang stehende weiterführende Fragestellungen zu beantworten. Im Fachgespräch sind Qualifikationsinhalte des Prüfungsbereichs nach § 9 einzubeziehen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer 487,00 Euro und 250,00 Euro für den Praxisbericht.
Für Teilwiederholer: 243,50 Euro und 125,00 Euro für die Zusatzqualifikation.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Weitere Informationen zur Prüfung
- Der Rahmenplan (FOLGT) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Weiterbildung. Den Rahmenplan mit Lernzielen, gemäß der Verordnung, erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
- Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung
- Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln. Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
- Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.
- Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung und so weiter) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.
Deutscher Qualifikationsrahmen
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger
Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de
FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung
Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.