Aus- und Weiterbildung

Bewachungsgewerbe: Welcher Abschluss für welche Tätigkeit?

Von der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe bis zum Meister Schutz und Sicherheit. Im Bereich Bewachung können Sie bei der IHK Köln folgende Abschlüsse machen:

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Die Ausübung des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die in dem Unternehmen tätigen Personen durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und mit ihnen vertraut sind.  (Unterrichtung nach § 34a GewO). Für alle Tätigkeiten, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung nach § 34a GewO unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung.

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten ausüben wollen, benötigen Sie die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen, mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (zum Beispiel Citystreifen)
  • Schutz vor Ladendieben (Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
  • Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes oder anderer Immobilien und Einrichtungen, die auch der vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion
  • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Für alle anderen Tätigkeiten reicht die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe aus.

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Durch die Prüfung wird die Qualifikation nachgewiesen, folgende Aufgaben für gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungs-, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten wahrzunehmen zu können:
  • Abwenden von Schäden und Gefahren
  • Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung
  • Nutzen der zur Verfügung stehenden Sicherheitstechnik
  • Kundenorientiert handeln und kommunizieren sowie deeskalierend wirken
  • Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigen von Vorschriften und Gesetzen.

Geprüfte Meister für Schutz und Sicherheit

Mit der Prüfung wird die Befähigung nachgewiesen,
  • in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
  • sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.