Was passiert wann?

Alle Termine und Fristen sowie Details entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen des Wahlausschusses. Die wichtigsten Termine hier im Überblick:
  1. Vom 23. April bis zum 6. Mai 2024 liegen die Wählerlisten zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten aus.
  2. Vom 7. Mai bis zum 13. Mai 2024 können Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe eingereicht werden.
  3. Wahlvorschläge können in der Zeit vom 14. Mai bis zum 3. Juni 2024 beim Wahlausschuss eingereicht werden. Musterformulare für Wahlvorschläge sind rechtzeitig online abrufbar oder über die IHK erhältlich.
  4. Innerhalb der Wahlfrist vom 1. Oktober 2024 bis zum 4. November 2024, 24 Uhr, können die Wahlberechtigten entweder elektronisch oder per Briefwahl ihre Stimme abgeben .
  5. Die Stimmauszählung findet am 7. November 2024 in der IHK Köln statt.