Recht

Schlichtungsstelle für den kaufmännischen Bereich

Bei einer Konfliktlösung durch Schlichtung sind alle Aspekte eines Konfliktes von Bedeutung.
Die Parteien müssen sich also nicht nur auf die juristisch relevanten Punkte beschränken. Es können auch wirtschaftliche, persönliche und emotionale Aspekte berücksichtigt werden. Die Parteien entscheiden, was behandelt und worüber verhandelt wird. Sie bestimmen den Verhandlungsinhalt, der oder die Schlichter legen in Abstimmung mit den Parteien den Verfahrensablauf fest.
Anders als in Verfahren vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten bleiben die Parteien damit Herren des Verfahrens. Sie entscheiden über den Fortgang oder den Abbruch der Verhandlungen. Scheitert der Schlichtungsversuch, besteht die Möglichkeit, in ein Schiedsgerichtsverfahren überzuleiten oder ein staatliches Gericht anzurufen.
Nähere Informationen zum Thema Schlichtung enthält unser Artikel „Schlichten statt richten”.
Die Schlichtungsstelle der IHK Köln arbeitet nach einer Schlichtungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 25 KB). Sie ist nur für kaufmännische Streitigkeiten bei Beteiligung eines Mitglieds der IHK Köln eingerichtet (Details siehe § 1 der SO).
Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Datenschutz.
Eine Schlichtungsvereinbarung kann bei Vertragsabschluss in den Vertrag aufgenommen oder nachträglich vereinbart werden. Alternativ kann sich die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel nach der Schiedsgerichtsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 19 KB) der IHK Köln anbieten. Auch sie kann bei Vertragsabschluss in den Vertrag eingesetzt oder nachträglich vereinbart werden.
Eine Übersicht über die diversen Möglichkeiten, eine Streitigkeit beizulegen, finden Sie in unserem Artikel Unterschiedliche Verfahrensarten.