IHK24

Finanzmarktdigitalisierungsgesetz

Bundesrat berät über das zustimmungsbedürftige Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)

Am 2. Februar 2024 befasst sich das Plenum des Bundesrates mit dem zustimmungsbedürftigen Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG). Der Wirtschaftsausschuss hat dazu am 18. Januar 2024 getagt.
In dem Gesetz geht es unter anderem um die Stärkung der Cybersicherheit des Finanzsektors durch einheitliche Vorgaben für Netzwerk- und Informationssysteme von Finanzunternehmen mit organisatorischen IT-Sicherheitsvorgaben, Meldepflichten von Sicherheitsvorfällen, Testen der digitalen operationalen Resilienz sowie Folgemaßnahmen für Finanzinstitute.
Die DIHK hat insbesondere zu den Änderungen der Gewerbeordnung nach Art. 9 FinmadiG, welche die Industrie- und Handelskammern (IHKs) als zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden betreffen, kritisch Stellung genommen (vgl. DIHK-Stellungnahme vom 13.11.2023).