Recht

Konsultation zur Überarbeitung der ADR-Richtlinie und Einstellung der EU-Streitbelegungsplattform

Die Kommission hat sowohl einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten als auch einen Vorschlag für eine Verordnung zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 im Hinblick auf die Einstellung der Europäischen OS-Plattform vorgelegt und zur Stellungnahme aufgerufen.
Darüber hinaus hat sie eine Empfehlung über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren, die von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden der Union angeboten werden, angenommen.
 
Die Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ADR-Richtlinie) soll Verbrauchern in der EU die Möglichkeit geben, Streitigkeiten, die sich aus Vertragspflichten gegenüber in der EU niedergelassenen Unternehmern ergeben, mittels außergerichtlicher Verfahren beizulegen. Damit wollte der Normgeber insbesondere in Fällen, in denen Verbraucher angesichts des geringen Streitwerts den Gang vor Gericht aufgrund des damit verbundenen Kosten- und Zeitaufwands scheuen, ein Streitbeilegungsinstrument schaffen, um ein möglichst hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten. Nach nunmehr 10 Jahren will die Kommission die Richtlinie den veränderten Gegebenheiten auf dem Verbrauchermarkt anpassen und insbesondere dem verstärkten Online-Handel gerecht werden.
 
Zu diesem Zwecke soll
  • der Rahmen für alternative Streitbeilegung an die digitalen Märkte angepasst werden, indem ausdrücklich ein breites Spektrum an EU-Verbraucherrechten abgedeckt wird, die möglicherweise nicht ausdrücklich in Verträgen beschrieben werden oder sich auf vorvertragliche Phasen beziehen;
  • eine Antwortpflicht der Unternehmen auf Anfragen der Streitbeilegungsstellen eingeführt werden, auch wenn sie nicht an dem vorgeschlagenen ADR-Verfahren teilnehmen wollen (eine Verpflichtung der Unternehmen zur Teilnahme am vorgeschlagenen ADR-Verfahren besteht nicht); die festzulegende Antwortfrist soll 20 Arbeitstage nicht überschreiten dürfen;
  • die grenzübergreifende alternative Streitbeilegung mithilfe von ADR-Kontaktstellen im Rahmen der Europäischen Verbraucherzentren unterstützt werden;
  • die Verpflichtung der Unternehmen, Verbraucher über die Streitbeilegungsstellen zu informieren, aufgehoben werden, falls sie nicht beabsichtigen, an ADR-Verfahren teilzunehmen
  • eine Bündelung ähnlicher Verfahren mehrerer Verbraucher gegen denselben Unternehmer in einem einzigen Verfahren ermöglicht werden, sofern betroffene Verbraucher darüber informiert werden und keine Einwände dagegen erheben.
Im gleichen Zuge möchte die Kommission mittels Verordnung die Online-Streitbeilegungsplattform der EU einstellen. Die OS-Plattform funktioniert seit 2016 als vollständig mehrsprachige digitale Infrastruktur, in der Verbraucher Online-Unternehmer auffordern können, eine Streitigkeit über eine AS-Stelle beizulegen. Trotz reger Inanspruchnahme ermögliche die OS-Plattform EU-weit im Durchschnitt nur in 200 Fällen pro Jahr die Abwicklung über eine AS-Stelle. Dieses Leistungsniveau rechtfertige weder die Kosten, die die Kommission für den Betrieb der Plattform aufwendet, noch die Kosten, die öffentlichen Verwaltungen und Online-Unternehmen für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der OS-Verordnung entstehen, führt die Kommission in ihrem Verordnungsvorschlag aus. Ziel dieses Vorschlags ist daher die Aufhebung der OS-Verordnung und damit die Einstellung der OS-Plattform sowie der Verpflichtung der Online-Unternehmen, einen Link zur OS-Plattform bereitzustellen und eine E-Mail-Adresse für Kommunikationszwecke zu unterhalten. Mit dem Vorschlag sollen auch die Rechtsvorschriften geändert werden, in denen derzeit auf die OS-Verordnung als mögliches Kommunikationsmittel zwischen Verbrauchern und Unternehmern verwiesen wird, einschließlich der Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor (Single Digital Gateway).
 
Mehr Informationen und die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme einzureichen, finden Sie auf der website der Europäischen Kommission. Achtung: Stellungnahmefrist für die Einstellung der Online-Streitbeilegungsplattform ist der 29.12.2023. Zur Überarbeitung der ADR-Richtlinie können Sie noch bis zum 04.01.2024 Stellung nehmen.