Beschäftigung im Rentenalter

Die einen möchten weiterarbeiten, die anderen müssen – und viele Unternehmen sind froh, wenn sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch über den eigentlichen Rentenbeginn hinaus beschäftigen können.
Momentan liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren für alle, die nach 1964 geboren sind. Für ältere Jahrgänge gelten abgestufte Übergangsregelungen. „Es gibt aber kein Gesetz, das Sie dazu zwingt, wirklich mit 67 aufzuhören. Sie können arbeiten, solange Sie möchten“, erklärt Michael Huth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Senior Partner bei dhpg Köln, einem Unternehmen für Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und Steuerberatung.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zur Beschäftigung von Rentnern?

Huth war bei der Sitzung des IHK-Arbeitskreises Personal zum Thema „Beschäftigung im Rentenalter" als Experte eingeladen worden. Im Publikum saßen viele Personalverantwortliche von mittelständischen Unternehmen, die erfahren wollten, was es rechtlich über die Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentner zu wissen gibt und worauf man achten sollte.
Das Thema ist aktueller denn je. Weil immer mehr junge Fachkräfte fehlen, sollen ältere Menschen dazu ermutigt werden, statt in den Ruhestand zu gehen, zumindest teilweise weiterzuarbeiten. Als Motivationsschub hat die Bundesregierung deshalb jetzt die sogenannte Aktivrente beschlossen, mit der Menschen nach Erreichen der regulären Altersgrenze bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei dazu verdienen können. Das gilt übrigens auch dann, wenn man ganz normal weiterarbeitet. Dann sind 2000 Euro vom Einkommen steuerfrei. Der Gesetzesentwurf muss noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden und soll dann zum 1. Januar  2026 in Kraft treten.

Neue Aktivrente soll nur für Festangestellte gelten

Das Gesetz soll für alle sozialversicherungspflichtig angestellten Menschen gelten, die die Regelaltersgrenze erreichen. Frührentner sind nach dem aktuellen Entwurf also ausgeschlossen, was vor allem Menschen ausschließen würde, die 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben und zum Beispiel mit 63 aufhören wollen. Auch Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobber und Beamte sind ausgeschlossen.
Wie geht man nun damit um? „Sprechen Sie rechtzeitig mit den Menschen in Ihrem Unternehmen, ob sie vorhaben, in Rente zu gehen oder weiterarbeiten möchten. Rechtzeitig heißt, etwa zwei Jahre vorher, nicht zwei Tage“, empfiehlt Huth. Auch eine Rentenberatung könne für alle Beteiligten sinnvoll sein.

Es ist keine Pflicht, mit 67 in Rente zu gehen

Grundsätzlich wichtig zu wissen: Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch dann, wenn man 67 ist – außer es ist durch die sogenannte Rentenklausel im Arbeits- oder Tarifvertrag so festgesetzt. Im Vertrag steht dann: „Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen der Regelarbeitsgrenze.“ Ist das nicht der Fall, können Beschäftigte theoretisch unendlich weiterarbeiten, das Erreichen des Rentenalters ist nach Paragraf 41 Sozialgesetzbuch VI kein Kündigungsgrund. „Rente gibt es erst, wenn man sie beantragt“, fasst Huth zusammen.
Ist im Vertrag jedoch festgelegt, wann das Arbeitsverhältnis wegen Erreichen des Rentenalters endet, und man möchte den Beschäftigten noch darüber hinaus im Unternehmen halten, kann das Arbeitsverhältnis immer wieder befristet verlängert werden. Wie oft und wie lange, ist im Gesetz nicht begrenzt.

Vertrag unbedingt vor dem Auslaufen verlängern

Verlängert werden muss der Vertrag unbedingt vor Ende des Arbeitsverhältnisses, da sonst keine Verlängerung, sondern ein Neuabschluss mit anderen rechtlichen Rahmenbedingungen vorliegt. „Da reicht theoretisch eine Sekunde, aber es muss vorher sein. Nicht erst die Leute gehen lassen und dann einen neuen Vertrag machen“, macht Huth deutlich.
In der Rechtsprechung bisher noch strittig ist laut Huth, ob man mit der Verlängerung gleichzeitig Arbeitszeit, Gehalt und Funktionsbeschreibung verändern kann oder ob dann eine unwirksame Befristung vorliegt.
Wie sehr das Thema die Firmen beschäftigt, zeigte die anschließende Diskussionsrunde mit Personalern und Mittelständlern. Viele Dinge scheinen noch ungeklärt, zum Beispiel auch, ob es Probleme mit der Gleichbehandlung geben wird, wenn man gezielt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bittet, länger zu bleiben und andere einfach gehen lässt. „Ich denke, wenn es jetzt mehr Rentnerinnen und Rentner in Beschäftigung gibt, wird es bald dazu weitere gerichtliche Entscheidungen geben“, sagte Huth dazu.
Unternehmensservice
Annette Schwirten
Leiterin Unternehmensservice