Fördermittel im gewerblichen Güterkraftverkehr
Informationen über Fördermittel im Güterkraftverkehr – von Umweltschutz und Sicherheit über Aus- und Weiterbildung bis zu Lkw-Stellplätzen, Ladeinfrastrukturen schwerer Elektro-Lkw und autonomer Fahrzeuge
Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (ehemals De-minimis)
Gefördert werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Förderfähig sind:
- Fahrzeugbezogene Maßnahmen (z. B. Fahrerassistenz- und Partikelminderungssysteme)
- Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung sicherer Lkw-Parkplätze in Deutschland
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z. B. Telematiksysteme)
- Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung und Archivierung von Daten des digitalen Tachographen
- weitere Ausrüstungsgegenstände und Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Sicherheit
- Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung
Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der derzeitige Förderhöchstbetrag liegt bei 2.000 Euro je schwerem Nutzfahrzeug, höchstens jedoch 33.000 Euro je Unternehmen und Förderhöchstbetrag.
Wichtig: Mit der jeweiligen Maßnahme darf grundsätzlich erst nach Bewilligung des Förderantrags begonnen werden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr (BMV).
Förderprogramm Ausbildung
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin schaffen. Als förderfähige Kosten werden bei einer dreijährigen Ausbildung pauschal 50.000 Euro je Ausbildungsverhältnis anerkannt:
- Ausbildungsjahr: 21.700 Euro
- Ausbildungsjahr: 15.200 Euro
- Ausbildungsjahr: 13.100 Euro
Der Zuschuss beträgt grundsätzlich:
- 70 Prozent für kleine Unternehmen
- 60 Prozent für mittlere Unternehmen
- 50 Prozent für andere Antragsteller.
Bei einem dreijährigen Ausbildungsverhältnis wäre dann ein Zuschuss von bis zu 35.000 Euro pro Auszubildendem für kleine Unternehmen möglich.
Die Antragsfrist für 2026 ist bereits zum 31.08.2026 abgelaufen!
Förderprogramm Weiterbildung
Mit dem Förderprogramm Weiterbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigen durchführen. Der Zuschuss beträgt:
- 70 Prozent der förderfähigen Kosten bei kleinen Unternehmen
- 60 Prozent bei mittleren Unternehmen
- 50 Prozent bei anderen Antragstellern
Der maximale Förderbetrag richtet sich nach der Zahl der im Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge:
- 1.050 Euro je Fahrzeug bei kleinen Unternehmen
- 900 Euro je Fahrzeug bei mittleren Unternehmen
- 750 Euro je Fahrzeug bei anderen Antragstellern
Drei Millionen Euro beträgt der maximale Förderbetrag für Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen in einem Unternehmen.
Die Antragsfrist für 2026 ist bereits zum 31.08.2026 abgelaufen!
Förderung von Ladeinfrastruktur für schwere Elektro-Lkw
Die neue Bundesförderung für Ladeinfrastruktur ist für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge im Güterverkehr. Gefördert wird nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (z. B. auf Betriebshöfen von Speditionen und Logistikunternehmen) sowie auch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge.
Die ersten Förderaufrufe 2026 hatten eine Antragsfrist bis zum 7. Juli 2026. Der Bund kündigt bereits weitere Förderaufrufe im Jahr 2027 an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Förderbank des Bundes.
Förderung autonomer Fahrzeuge im Güterkraftverkehr
Das Förderprogramm des Bundes ist für die Ausrüstung und Beschaffung von Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen. Es stehen bis zu 14 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden:
- die Beschaffung bereits autonom ausgestatteter Fahrzeuge,
- die Nachrüstung bestehender Fahrzeuge,
- die Beschaffung entsprechend umgerüsteter Fahrzeuge,
- Leasingmodelle,
- Vorhaben im Erprobungs- und Regelbetrieb.
Nähere Hinweise finden Sie auf der Internetseite des BMV.
Anträge können vom 1. September bis 15. Oktober 2026 eingereicht werden.
Neben diesen Programmen des Bundes bietet das Fördernavi von NRW.Energy4Climate eine tagesaktuelle Übersicht über weitere Förderprogramme.