Veröffentlichungen von Unternehmensdaten durch Unternehmen außerhalb der EU

Die deutsche Zollverwaltung informiert in ihrer Fachmeldung vom 3. Juli 2024, dass sie in letzter Zeit vermehrt Anfragen zu möglichen Datenabflüssen, unberechtigter Weitergabe von Informationen und Hackerangriffen erhalten hat, insbesondere im Zusammenhang mit dem IT-Verfahren ATLAS.
Hintergrund ist, dass einige Drittstaaten Daten aus ihren jeweiligen Einfuhranmeldungen veröffentlichen oder aufgrund nationaler gesetzlicher Vorgaben diese veröffentlichen müssen. Verschiedene Unternehmen sammeln diese Daten und veröffentlichen sie auf diversen Internetplattformen oder bieten sie deutschen Unternehmen gegen Entgelt an.
Die Zollverwaltung versichert, dass keine Daten aus ATLAS an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Bisher gäbe es keine Sicherheitsverstöße, die zu einem Datenabfluss geführt hätten. Die Zollverwaltung ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die Daten der Wirtschaftsbeteiligten zu schützen. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt gleichermaßen für alle Zollsysteme innerhalb der Europäischen Union, weshalb diese Daten in allen IT-Verfahren besonders geschützt sind und keinesfalls weitergegeben werden.
Darüber hinaus hat sie keinen Einfluss auf das nationale Recht dieser Drittstaaten oder das Verhalten der dort ansässigen Unternehmen.
Daher sollten Unternehmen prüfen, ob für das Drittland, in das sie Waren exportieren möchten, derartige rechtliche Regelungen getroffen hat.