Zollpräferenzen

EU: Handel mit Entwicklungsländern – Verlängerung der Zollpräferenzen bis Ende 2027

Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU regelt Zollpräferenzen – also Zollvergünstigungen – mit Entwicklungsländern. Die derzeit geltenden Regeln würden Ende 2023 auslaufen.
Nun ist die Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2027 verlängert worden, um den 65 betroffenen Staaten weiterhin den Vorteil von Handelspräferenzen zu gewähren, die bis zur Zollfreiheit für die am wenigsten entwickelten Länder reichen. Die EU-Kommission veröffentlichte im Amtsblatt Serie L vom 27. November 2023 die Verordnung (EU) 2023/2663.
Die APS-Verordnung ist ein unilaterales Handelsinstrument, mit dem Einfuhrzölle auf Erzeugnisse, die aus schutzbedürftigen Ländern mit niedrigem Einkommen in die EU eingeführt werden, beseitigt oder gesenkt werden. Dies soll helfen, Armut zu beseitigen und die nachhaltige Entwicklung der Länder und ihre Teilhabe an der Weltwirtschaft zu fördern.
Am 24. November 2023 hat die WTO einen Bericht zu präferentiellen Ursprungsregeln für Entwicklungsländer veröffentlicht. Der Bericht zeigt unter anderem, dass die Präferenznutzungsraten erhebliche jährliche Schwankungen aufweisen, und dass die Handelspräferenzen tendenziell weniger genutzt werden, wenn die Handelswerte niedrig sind.
Das Präferenzsystem erfasst fast zwei Milliarden Menschen in 65 Ländern, die zu den ärmsten der Welt gehören. Im Jahr 2022 beliefen sich die Gesamteinfuhren in die Union im Rahmen des APS auf 80 Milliarden Euro. 44 Prozent dieser Einfuhren stammten aus den am wenigsten entwickelten Ländern, für die das Abkommen „Everything But Arms“ – „Alles außer Waffen“ gilt. Das heißt, dass alle Waren bis auf Waffen und Munition komplett zollfrei in der EU verkauft werden können.
Weiterführende Informationen zu den APS-Regelungen stellt die EU-Kommission zur Verfügung.