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Montagevisum Türkei

Mit einem Montagevisum können Beschäftigte in der Türkei Industrieanlagen montieren, Wartungs- und Reparaturarbeiten an solchen Anlagen durchführen oder das örtliche Personal daran schulen. Eine zusätzliche Arbeitsgenehmigung wird in diesem Fall nicht benötigt.
Die Gültigkeit des Montagevisums beträgt 365 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums können Beschäftigte 90 Tage in der Türkei arbeiten. Eine Verlängerung des Visums ist nicht möglich. Innerhalb eines Kalenderjahres kann nur ein Montagevisum pro Beschäftigten ausgestellt werden.

Alle Antragsteller müssen ihr Visum unter Vorlage folgender Unterlagen beantragen:

Für ein Montagevisum sind folgende Unterlagen (im Original und in Kopie) erforderlich:
  • ausgedrucktes Antragsformular
  • Reisepass, der nach Ablauf des Visums noch 2 Monate gültig sein muss
  • Kopie des Reisepasses
  • biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate, weißer Hintergrund)
  • Bestätigung des Unternehmens, dass der/die Mitarbeitende in seinem Auftrag in der Türkei Montagearbeiten durchführen wird. Die Bestätigung muss Ort und Dauer der Montagearbeiten enthalten.
  • Einladungsschreiben der türkischen Firma über Ort und Dauer der Montagearbeiten (auf Englisch, Türkisch oder Deutsch).
    Hinweis: Einladungs- und Bestätigungsschreiben sollten auf eine Mehrfacheinreise ausgelegt sein, müssen in Form und Inhalt übereinstimmen und müssen auf höchstens ein Jahr befristet sein. Sie sollten den Begriff „Montage“ enthalten.
  • Flugticket und Nachweis der Übernachtung für die erste Einreise
  • 345,00 Euro Visumgebühr in Bar (Visum für mehrfache Einreise)
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
  • Krankenversicherungsnachweis (einfache T/A 11 sog. Auslandskrankenschein ist nicht ausreichend)

Visa-Termin beantragen

Das türkische Generalkonsulat in Köln weist darauf hin, dass Visa-Anträge über die VfT GmbH gestellt werden müssen. Die Beantragung kann über Visa for Turkey durchgeführt werden.
 
Diese Informationen sollen − als Service der IHK Köln − nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen.