International
Auslandseinsätze in Polen
Mitarbeitende, die nach Polen entsendet werden, müssen vorab bei der Staatlichen Arbeitsinspektion Państwowa Inspekcja Pracy gemeldet werden.
Die Meldung kann entweder über ein Entsendeformular oder digital über das Meldeportal erfolgen. Bitte beachten Sie: Für die digitale Meldung ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Für die Dauer der Entsendung ist eine Kontaktperson in Polen zu benennen, die gegenüber der Arbeitsinspektion als Ansprechperson fungiert. Es ist hilfreich, wenn diese Person Polnisch spricht. Alternativ kann die AHK Polen diese Rolle übernehmen.
Während der Entsendung gelten die in Polen verbindlichen Mindestarbeitsbedingungen, sofern sie für die entsandten Mitarbeitenden günstiger sind (Günstigkeitsprinzip).
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Arbeitssicherheit: Nach Auffassung der polnischen Arbeitsinspektion muss eine Sicherheitsunterweisung in Polen erfolgen – auch dann, wenn Mitarbeitende bereits eine vergleichbare Schulung in Deutschland erhalten haben.
Weiterführende Informationen zur Entsendung nach Polen können Sie den Merkblättern der AHK Polen entnehmen.
Während der Entsendung gelten die in Polen verbindlichen Mindestarbeitsbedingungen, sofern sie für die entsandten Mitarbeitenden günstiger sind (Günstigkeitsprinzip).
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Arbeitssicherheit: Nach Auffassung der polnischen Arbeitsinspektion muss eine Sicherheitsunterweisung in Polen erfolgen – auch dann, wenn Mitarbeitende bereits eine vergleichbare Schulung in Deutschland erhalten haben.
Weiterführende Informationen zur Entsendung nach Polen können Sie den Merkblättern der AHK Polen entnehmen.