International

Auslandseinsätze in Österreich

Vor Beginn der Tätigkeit in Österreich muss eine Online-Meldung bei der Zentralen Koordinationsstelle (ZKO) des Bundesministeriums für Finanzen erfolgen. Die Meldung ist verpflichtend und muss vor Arbeitsaufnahme online über das Meldeformular abgegeben werden.
In bestimmten Fällen – abhängig von Art und Dauer der Tätigkeit – ist keine Entsendemeldung erforderlich. Details zu den Ausnahmetatbeständen finden sich auf der Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen.

Zusätzlich kann für bestimmte Tätigkeiten – die sogenannten reglementierten Berufe - eine Dienstleistungsanzeige erforderlich sein. Eine Liste dieser Berufe finden Sie in § 94 der österreichischen Gewerbeordnung. Ist die Dienstleistung anzeigepflichtig, kann dies online beim österreichischen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft erfolgen.

Während der Entsendung sind bestimmte österreichische Arbeitsbedingungen einzuhalten (siehe Kapitel 2.3). Dazu zählen insbesondere Regelungen zu Mindestlohn, Arbeits-, Urlaubs- und Ruhezeiten. Eine Übersicht der relevanten Bestimmungen findet sich auf der österreichischen Entsendeplattform. Abweichung können sich durch Kollektivverträge ergeben. Die Wirtschaftskammer Österreich stellt ein nützliches Tool für Kollektivverträge für jede Branche - WKO bereit, mit dem der im konkreten Fall anzuwendende Kollektivvertrag identifiziert werden kann.