International

Auslandseinsätze in Finnland

Wer Mitarbeitende vorübergehend nach Finnland entsendet, muss dies vor Beginn des Einsatzes bei der finnischen Arbeitsschutzbehörde Tyosuojelu melden. Die Meldung erfolgt online über das entsprechende Formular.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Informationen zum entsendenden bzw. auftraggebenden Unternehmen
  • Angaben zum Generalunternehmen (bei Bauprojekten)
  • Kontaktdaten der benannten Vertretungsperson in Finnland
  • Daten der entsandten Person
  • Beginn und Dauer der Entsendung
  • Einsatzort und Branche

Ausnahme von der Meldepflicht:

Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn die Entsendung höchstens 5 Tage innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten dauert – außer, das entsendende Unternehmen ist im Bausektor tätig. In diesem Fall gilt die Meldepflicht unabhängig von der Dauer.

Wichtig bei Änderungen:

Ändern sich wesentliche Angaben nach der ursprünglichen Mitteilung (z. B. Einsatzort, Vertretungsperson, Entsendedauer oder Personal), muss eine ergänzende Meldung abgegeben werden – ebenfalls über das Online-Formular.

Fragen zur Praxis?

Weitere Informationen stellt die finnische Verwaltung für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auf ihrer Webseite zur Verfügung. Konkrete Fragen können Sie an das Verbindungsbüro für entsandte Arbeitnehmende (postedworkersfin@avi.fi) richten. Auch die AHK Finnland unterstützt Unternehmen bei Fragen zur Entsendepraxis.