International
Auslandseinsätze in Dänemark
Deutsche Unternehmen, die Mitarbeitende zur Erbringung von Dienstleistungen nach Dänemark entsenden, sind in der Regel verpflichtet, dies im dänischen RUT-Register zu melden. Die Anmeldung muss spätestens am ersten Arbeitstag elektronisch über die offizielle Plattform erfolgen.
Wie in vielen Ländern gibt es auch in Dänemark Ausnahmen von der Meldepflicht – etwa für bestimmte Geschäftsreisen oder Montageeinsätze, sofern klar definierte Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen zur Meldepflicht und zu Ausnahmetatbeständen stellt die offizielle Informationsseite “Workplace Denmark” zur Verfügung.