EU-Produktvorschriften

EU-Produktvorschriften: Leitfaden für die Umsetzung

In der Union hergestellte neue Produkte und alle aus Drittländern importierten neuen oder gebrauchten Produkte müssen den Bestimmungen der anzuwendenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union entsprechen, wenn sie in Verkehr gebracht und damit erstmalig auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden.

EU-Produktvorschriften – „Blue Guide” der EU-Kommission

Bei aus Drittländern eingeführten Produkten ist in den Harmonisierungsrechtsvorschriften für den Einführer eine besondere Rolle vorgesehen. Er übernimmt bestimmte Pflichten, die in gewissem Maße den Pflichten der in der EU ansässigen Hersteller entsprechen.
Medizinprodukte, Spielzeug, Messinstrumente, Funkanlagen und Düngemittel – für all das gelten EU-Produktvorschriften im europäischen Binnenmarkt, die richtig umgesetzt werden müssen. Wie das geht, erläutert der überarbeitete, so genannte „Blue Guide“ der EU-Kommission. Mit diesem Leitfaden soll ein Beitrag zum besseren Verständnis der Produktvorschriften der EU sowie zu ihrer einheitlicheren und konsequenteren Anwendung in den verschiedenen Bereichen und im gesamten Binnenmarkt geleistet werden. Der Leitfaden richtet sich neben Herstellern und Händlern auch an Importeure.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich lediglich um Leitlinien — Rechtskraft kommt ausschließlich den jeweiligen Harmonisierungsrechtsakten der Union zu.

Strengere EU-Vorschriften zur Produktsicherheit in Kraft getreten

Am 12. Juni 2023 ist die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) in Kraft getreten. Nach einer Übergangsfrist gilt sie ab dem 13. Dezember 2024.
Betroffen sind alle ab diesem Datum in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Produkte, für die keine spezifischen EU-Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte gelten (zum Beispiel Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie oder ähnliches).
Mit den modernisierten Regeln will die EU vor allem auf die neuen digitalen Herausforderungen reagieren – sowohl auf Ebene der Produkte bei Cybersicherheit und künstliche Intelligenz als auch im Bereich der Vertriebswege durch die stärkere Einbeziehung der Online-Akteure. Grundsätzliche Voraussetzung für den Zugang zum EU-Binnenmarkt ist ab Dezember 2024 dann ein Produktverantwortlicher in der EU. 
Access2Market Database
Das Portal der EU-Kommission ermöglicht es Unternehmen, mit nur wenigen Klicks Produktanforderungen, Zölle, EU-Sanktionen, Steuern, Ursprungsregeln, Zollverfahren, Handelshemmnisse und Handelsstatistiken zu einem bestimmten Produkt, das sie importieren oder exportieren möchten, abzufragen.