Ihre IHK

IHK-Beiträge

Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben zum Nutzen und im Interesse der Mitgliedsunternehmen ist die  IHK Köln auf die Erhebung von Beiträgen angewiesen.
In unserer Übersicht beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen zum Thema Beitrag.
Der Gesetzgeber hat in den §§ 2 und 3 des Industrie- und Handelskammergesetzes festgelegt, dass alle IHK-zugehörigen Gewerbetreibende – nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – einen Beitrag zur Finanzierung der IHK leisten.
Bei der Ermittlung der Leistungskraft wird nach geltender Rechtsprechung und allgemeiner Verwaltungspraxis der Gewerbeertrag aus der Gewerbesteuer, hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb aus der Einkommen- oder Körperschaftsteuer, zu Grunde gelegt.
Die Vollversammlung, das von allen IHK-zugehörigen Betrieben gewählte Parlament der Wirtschaft, beschließt die Höhe der Grundbeiträge und die Höhe des Umlagesatzes jährlich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.
Wie sich die Berechnung Ihres IHK-Beitrags zusammensetzt, sehen Sie in unserer jeweiligen Wirtschaftssatzung.