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Nr. 7110458
IHKplus 2026-2 | Weitblick

Mit Herz und Sachverstand

Sachverständige tragen im Namen, was sie auszeichnet: Sie besitzen den nötigen Sachverstand, um komplexe Situationen bewerten zu können. So helfen sie Unternehmen, Versicherungen, der Justiz und privaten Auftraggebern bei einer objektiven Beurteilung – etwa bei Gerichtsverfahren, Versicherungsfällen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen.
Ihre Gutachten schaffen in Streitfällen Klarheit und entscheiden über Schadenshöhen, Qualitätsmängel, Werteinschätzungen oder technische Ursachen.

Viele verschiedene Sachgebiete möglich

Sachverständige sind auf vielen verschiedenen Gebieten tätig, hier nur einige Beispiele: Abfallstoffe, Überprüfung von Geldspielgeräten, Kunst und Antiquitäten, Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel, Kraftfahrzeugschäden, Musikinstrumente, Tiere, Möbel oder Naturstein. Im Bezirk der IHK Köln gibt es 250 öffentlich bestellte und geprüfte Experten, bundesweit sind es etwa 8.600. Alle Expertinnen und Experten sind im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis gelistet.

Glaubwürdigkeit und Vertrauen

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind ausgewiesene und geprüfte Experten ihres Gebiets und genießen dadurch ein besonderes Vertrauen. Sachverständige oder Sachverständiger mit IHK-Gütesiegel wird man nicht auf Knopfdruck: Wir als Kammer organisieren, prüfen und vereidigen diese Schiedsrichter mit maximaler Glaubwürdigkeit.
Mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch die IHK oder eine der anderen Körperschaften wird den Sachverständigen Neutralität, Objektivität und besondere Fachkunde bescheinigt. Birgit Wirtz, Leiterin Gewerberecht bei der IHK Köln, sagt dazu:
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ein Qualitätssiegel, weil damit hohe Reputation, eine bundesweite Akzeptanz sowie Vertrauen verbunden werden. Öffentlichbestellte und vereidigte Sachverständige leisten eine enorm wichtige Arbeit und stehen für Verlässlichkeit.

Welche Vorteile bringt die Bestellung und Vereidigung?

Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung bei der IHK können Sachverständige bei privaten Auftraggebern auf dem freien Markt für ihre Gutachten höhere Honorare verlangen. Bei Gerichtsaufträgen sind sie allerdings an das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) gebunden.

Wer kann Sachverständige oder Sachverständiger werden?

Sachverständiger kann jeder werden, der eine besondere Sachkunde in Theorie und Praxis sowie die persönliche Eignung nachweisen kann. Nur den entsprechenden Beruf auszuüben, reicht dafür allerdings nicht aus. Stattdessen sind überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Gebiet nachzuweisen. Außerdem müssen Sachverständige ihr Fachwissen in Gutachtenform nachvollziehbar darstellen können. Weitere Voraussetzungen sind unter anderem ausreichende Lebens- und Berufserfahrung, Kenntnisse des deutschen Rechts und Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit.
Ist das alles gegeben, stellen Interessierte bei der IHK einen schriftlichen Antrag, in dem das Sachgebiet beschrieben und die besondere Qualifikation nachgewiesen werden müssen. Wichtig zu wissen: Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Erstbestellung als Sachverständiger beträgt 1.200 Euro. Wird dem Antrag stattgegeben, kommen weitere Ausgaben hinzu. Von der Antragstellung bis zur Vereidigung dauert es im Durchschnitt ein bis anderthalb Jahre.
Sie haben Interesse? Wir freuen uns! Alle Informationen und Kontaktmöglichkeiten haben wir auf dieser Seite zusammengestellt.

Hier erzählen fünf Sachverständige, was sie an ihrer Tätigkeit so schätzen

Steffen Kentemich und Daniel Sewerin, Sachverständige für Straßenverkehrsunfälle

Steffen Kentemich ( rechts) und Daniel Sewerin (links) sind seit Anfang 2025 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Straßenverkehrsunfälle. Beide arbeiten hauptberuflich im Ingenieurbüro Morawski, Käckel und Hädrich in Leverkusen.
Kentemich hat während seines Fahrzeugtechnik studiums bereits mehrere Fächer zum Thema Sachverständigenwesen belegt und sich besonders für den Teilbereich Unfallrekonstruktion begeistert. Nach dem Studium bearbeitete er als Ingenieur bei Morawski, Käckel und Hädrich erste Gerichtsaufträge und wollte dann schließlich selbst Sachverständiger werden. Bereut hat er diesen Schritt nie, denn Unfallrekonstruktion ist für ihn vielseitig und spannend. „Jeder Unfall ist anders, und jede Rekonstruktion erfordert eine individuelle Herangehensweise. Zuerst schaue ich mir die Unfallstelle und die beteiligten Fahrzeuge an. Dann muss ich alle verfügbaren Informationen am Schreibtisch miteinander in Einklang bringen, zum Beispiel mit einer 3D-Simulation“, beschreibt er seine Arbeit.
Besonders eindrücklich für Kentemich sind aber die echten Crashs, die mit den theoretischen Informationen nachgestellt werden: „Da sitze ich dann auch mal selbst am Steuer und bekomme dadurch eine ganz andere Perspektive“. Er schätzt aber auch die Gemeinschaft der Sachverständigen in Deutschland und den guten Austausch unter einander. Kentemich sagt:
Insgesamt kann ich die Tätigkeit als Unfallanalytiker nur empfehlen. Die vielseitige Kombination aus theoretischer Analyse und praktischer Arbeit sorgt für einen abwechslungsreichen Berufsalltag. Zugleich zeigt die Verantwortung, die wir mit unseren Gutachten für die Entscheidungsfindung vor Gericht haben, wie wichtig und sinnstiftend diese Arbeit ist.
Auch Sewerin ist bei einem Praxissemester im Maschinenbaustudium auf den Beruf des Sachverständigen aufmerksam geworden und hat diesen Weg dann anschließend weiterverfolgt. Er schätzt an der Tätigkeit vor allem die Verbindung aus praktischer und theoretischer Arbeit. „Ich habe mich für die öffentliche Bestellung und Vereidigung bei der IHK ent schieden, da sie meiner Arbeit ein Qualitätssiegel verleiht. Sie belegt nicht nur die fachliche Qualifikation, sondern auch die persönliche Zuverlässig- und Unabhängigkeit. Und es gibt noch ein zusätzliches Plus: Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung und die damit verbundene Listung im IHK-Verzeichnis hat sich die Anzahl der Beauftragungen deutlich erhöht."

Ursula Stengle, Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen

Ursula Stengle ist Innenarchitektin in Köln und seit 2004 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen. „Die Entscheidung, Sachverständige zu werden, habe ich unter
anderem getroffen, um mir ein zweites berufliches Standbein neben der Innenarchitektur aufzubauen“, erinnert sie sich. In einer Seminarreihe des Bunds Deutscher Innenarchitektinnen und Innenarchitekten bereitete sie sich dann auf diese Tätigkeit vor. „Meine Berufserfahrung, vor allem in der Bauleitung, war dabei enorm hilfreich“, sagt sie. Und weiter:
Die Entscheidung, Sachverständige zu werden und mich öffentlich bestellen zu lassen, habe ich nie bereut.
Nach bestandener Prüfung vor dem Fachgremium stellte sie bei der IHK einen Antrag auf Erstbestellung und wurde schließlich im Jahr 2004 vereidigt. Als Sachverständige bewertet sie alle Gewerke des Innenausbaus, also unter anderem Trockenbau, Putz und Stuck, Estrich und alle Arten von Bodenbelägen, Maler-, Tapezier- und Tischlerarbeiten sowie Feuchte- und Schimmelbildungen. Für die Untersuchungen nutzt sie Winkel-,
Feuchte- und Temperaturmessgeräte, Detektoren, Kameras und eine spezielle Ausstattung zur Entnahme von Proben.
„Wenn ich angefordert werde, geht es darum, zu klären, ob die Ausführung eines Gewerkes fachgerecht ist und auftragsgemäß mit der geschuldeten Präzision ausgeführt wurde. Die handwerklichen Leistungen werden technisch und optisch danach bewertet“, erklärt sie ihren Job. Und weiter: „Falls ein Mangel festgestellt wird, werde ich zusätzlich gebeten, die Maßnahmen und Kosten der Beseitigung zu benennen.“
Beauftragt wird sie von Gerichten, Unternehmen oder Privatpersonen, wobei die Gerichte eindeutig Vorrang haben: „Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bin ich dazu verpflichtet, die Aufträge der Gerichte vorrangig zu behandeln und andere berufliche Tätigkeiten zeitlich darauf abzustimmen“, erläutert die Expertin. Die Vergütung der Gerichtsaufträge ist im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt, die Honorarsätze für Privataufträge sind frei vereinbar. „Ortstermine, Untersuchungen, Recherchen und letztendlich die Gutachtenerstattung sind unglaublich interessant und herausfordernd.

Dr. Siegfried Streitz, Sachverständiger für Systeme der Informationsverarbeitung mit Schwerpunkt im kaufmännisch-administrativen Bereich

Dr. Siegfried Streitz ist Informatiker und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme der Informationsverarbeitung mit Schwerpunkt im kauf männisch-administrativen Bereich aus Brühl. Er ist Mitglied des Fachgremiums „Informationstechnologie“ der IHK Köln und begleitet aktiv das Bestellungsverfahren neuer Sachverständiger. In seinem Büro, bei Streitz Liesegang Wagenpfeil & Partner in Brühl, arbeitet er mit fünf weiteren Sachverständigen und bietet ein Mentorenprogramm zur Vorbereitung auf die öffentliche Bestellung an.
„Meine Entscheidung, Berufssachverständiger zu werden, habe ich erst getroffen, nachdem ich unterschiedliche Tätigkeiten in Lehre, Forschung, Wissenschaft und Industrie ausgeübt habe“, erzählt er. Gerade im IT-Bereich lohne es sich, Sachverständiger zu werden, da das Aufgabengebiet von Sensoren für Smart-Home-Anwendungen, Apps und KI sehr vielseitig sei. „Eine typische Frage ist zum Beispiel, ob ein Text oder ein Foto von einem Menschen oder von einer künstlichen Intelligenz erstellt worden ist“, beschreibt Streitz seine Arbeit. Ihm gefällt die Abwechslung und dass er immer neue Menschen kennenlernt. Er sagt:
Ich bin immer neugierig! Ich bin so froh darüber, dass ich meinen Beruf zum Hobby gemacht habe!
Es gebe zwar keine Standards für die Vorgehensweise, aber der Ablauf sei in jedem Mandat gleich: Kommunikation mit Auftraggebern, Beteiligten und Teammitgliedern, Durchlesen von Akten und Unterlagen, Erarbeiten
und Umsetzen eines Analysekonzepts, präzise Verschriftlichung der Ergebnisse. „Es ist auf jeden Fall hilfreich, Interesse an den Scharnieren zwischen Jura und Technik zu haben und sich in die Rolle des Gegenübers hineinversetzen zu können“, sagt Streitz.

Dr. Mark Benecke, Sachverständiger für kriminaltechnische Sicherung, Untersuchung und Auswertung von biologischen Spuren

Dr. Mark Benecke ist Kriminalbiologe und spezialisiert auf forensische Entomologie (Insektenkunde), Blut spuren, Erbgut und „Complex Cases“ zur Aufklärung von Todesfällen. Heißt: Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger analysiert er biologische Spuren von Tatorten, um Todeszeitpunkte und -um stände zu bestimmen. Dazu gehört zum Beispiel, dass er anhand von Maden, Fliegen und anderen Insekten, die auf Leichen zu finden sind, Rückschlüsse ziehen kann. Sein Beruf ist im Grunde die Vorlage für einen TV-Krimi. Benecke ist auch als „Doktor Made“ bekannt und tritt als Kolumnist, Autor, Schauspieler und Politiker für „Die PARTEI“ auf den Plan. Er sagt:
Unsere Tätigkeit ist erfüllend, nerdig, hilfreich und sinnvoll. Jeden Tag was anderes, aber immer kniffelige Spuren, die ich mit der Wirklichkeit abgleiche.
Für Benecke ist die Arbeit als Sachverständiger sein „Leitstern“, wie er erklärt. „Ich finde es für die Bürgerinnen und Bürger unbezahlbar, dass wir als öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige für alle arbeiten. Das ist mir unglaublich wichtig“, so Benecke über seine Motivation. Es sei gut, dass es im Sachverständigenwesen für alles Mögliche Spezialistinnen und Spezialisten gebe, „von Diamanten- bis zu Rost-an-Rohren-Messungen“.
Besonders schätzt er aber die klaren Regeln für die Gutachten und wünscht sich, dass diese auch in anderen Bereichen stärker gelten sollten: „Richtig, nachvollziehbar, verständlich und mit persönlicher Haftung. Nur dann können Menschen sinnvoll miteinander reden.“ Genau deshalb sei es gut, dass die IHK regelmäßig die Eignung der Sachverständigen prüfe und vor der Vereidigung auch gute Kurse anbiete, etwa zu grundlegenden Gutachten-Fehlern.