Sachverständige
Werden Sie jetzt öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r
Bei den IHKs können Sie sich in mehr als 250 Gebieten von A wie „Abdichtung und Wärme- und Feuchtigkeitsschutz“ über L wie „Lüftungs- und Klimatechnik“ bis V wie „Vorbeugender Brandschutz“ zum öffentlich bestellten Sachverständigen vereidigen lassen. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie mit Ihrem Antrag vorlegen müssen und wie das Bestellungsverfahren konkret abläuft.
Ob Autodidakten oder promovierte Ingenieure – jeder Person vom Fach, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r werden. Dafür muss die besondere Sachkunde in Theorie und Praxis sowie die persönliche Eignung nachgewiesen werden.
Verfahren
Das Verfahren wird durch einen schriftlichen Antrag eingeleitet, der bei der IHK einzureichen ist. In dem Antrag ist das Sachgebiet genau zu bezeichnen, für das die antragstellende Person vereidigt werden will. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung die Bezeichnung des Sachgebietes mit der IHK zu erörtern (Liste der öffentlich bestellten Sachverständigen mit den jeweiligen Sachgebieten).
Der Nachweis der besonderen Qualifikation kann durch Vorlage erstatteter Gutachten auf dem beantragten Sachgebiet und gegebenenfalls weiterer Unterlagen, wie Ausarbeitungen, Veröffentlichungen, Aufsätze und so weiter, durch Einholung von Referenzen etc. erbracht werden.
In den meisten Fällen wird die IHK die Einschaltung eines Fachgremiums empfehlen. Bei dem hierfür besonders eingerichteten unabhängigen Fachgremium wird dann durch eine schriftliche und/oder mündliche Überprüfung der Nachweis der besonderen Sachkunde erbracht.
Das Begutachtungsverfahren
Die besondere Sachkunde wird von einem Fachgremium in einem prüfungsähnlichen Begutachtungsverfahren überprüft. Dieses beinhaltet die Überprüfung der eingereichten Gutachten sowie einen schriftlichen, teilweise auch einen praktischen und in jedem Fall einen mündlichen Teil.
Als öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r werden Sie sowohl im Kölner als auch im bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis gelistet und dort von auftraggebenden Personen wie Gerichten, Behörden, Versicherungen und anderen Unternehmen sowie Privatpersonen leicht gefunden.
Antragsunterlagen
Um die notwendigen Erklärungen und Informationen zu erhalten, haben wir aus Zweckmäßigkeitsgründen einen Antragsbogen und Personalbogen entwickelt. Dem Antrag sind unter anderem hinzuzufügen:
- tabellarischer Lebenslauf
- ausführliche Tätigkeitsbeschreibung (beruflicher Werdegang) bezogen auf das beantragte Sachgebiet
- eine Liste aller in den letzten drei Jahren vor Antragstellung erstellter Gutachten auf dem beantragten Sachgebiet
- Durchschriften von mindestens drei Gutachten/Arbeitsproben für jedes beantragte Sachgebiet Bitte beachten: Nähere Angaben zur erforderlichen Anzahl und zum Inhalt der einzureichenden Gutachten ergeben sich aus den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen zum jeweiligen Sachgebiet. Die Gutachten sollten nicht älter als drei Jahre sein und zum Nachweis Ihrer besonderen Sachkunde geeignet sein. Falls das Einverständnis der jeweiligen Auftraggebenden zur Weitergabe des Gutachtens im Rahmen des Antragsverfahrens nicht eingeholt werden kann, sind die Gutachten in anonymisierter Form einzureichen
- Referenzliste mit der Angabe von fünf bis zehn Personen, die Auskunft über Ihre persönliche Eignung, besondere Sachkunde und die Gewähr der Unparteilichkeit geben können. Bitte nicht selber anschreiben, nur benennen. Personen, mit denen Sie persönlich verbunden sind oder die keine aussagekräftige Referenz erstellen können, sollten in der Regel nicht benannt werden. Bitte vollständigen Namen, Anschrift, berufliche Funktion/Stellung angeben
- Teilnahmebestätigungen über den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im beantragten Sachgebiet
- Nachweis über den Besuch von Seminaren zu den notwendigen allgemeinen Rechtskenntnissen (Tätigkeit als Gerichts-, Privat- und Schiedsgutachter)
- Kopien aller antragsrelevanter Zeugnisse, Diplome, Arbeitszeugnisse oder sonstiger Urkunden, insbesondere über die Berechtigung zur Führung akademischer Titel oder Grade oder sonstiger Berufsbezeichnungen
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- bei arbeitnehmenden Personen: Freistellungserklärung des Arbeitsgebenden/Dienstaufsichtsperson (Vordruck)
- Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und der persönlichen Zuverlässigkeit (Vordruck)
Antrag öffentliche Bestellung (PDF-Datei · 113 KB)
Erklärung (PDF-Datei · 104 KB)
Freistellungserklärung (PDF-Datei · 104 KB)
Personalbogen öffentliche Bestellung (PDF-Datei · 170 KB)
Kosten
Die Beantragung der Erstbestellung kostet circa 1.200 Euro. Für die Überprüfung durch das Fachgremium fallen – je nach Gebiet – 1.000 bis 3.000 Euro an. Die Dauer des Verfahrens hängt von den vorgelegten Unterlagen und der Verfügbarkeit des Fachgremiums ab. Im Durchschnitt dauert es von der Antragsstellung bis zur Vereidigung ein bis anderthalb Jahre.
Mentorenprogramm
„Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller kann der Antrag bearbeitet werden“, weiß Axel Rickert (DIHK) aus langjähriger Erfahrung. Im Interview „Warum öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige so wichtig sind“ erläutert Herr Rickert außerdem, warum die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist.
Bernhard Floter vom Institut für Sachverständigenwesen empfiehlt Interessenten, sich vorab mit einem Sachverständigen auszutauschen, der schon länger bestellt und vereidigt ist. Interessierte können auch das Mentorenprogramm vom “Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.” nutzen. In dem Artikel „Mit Sachverstand in die Zukunft” der Deutsche Industrie- und Handelskammer erläutert unter anderem Herr Floter, warum der Einstieg für den Nachwuchs gerade jetzt wichtig ist.
Bevor Sie einen Antrag auf öffentliche Bestellung als Sachverständige/r stellen, raten wir Ihnen, sich auf jeden Fall mit uns in Verbindung zu setzen.
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin über unseren Buchungskalender.
Wir beraten ausschließlich Personen mit Hauptniederlassung im Bezirk der IHK Köln!
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