Innovation
CE-Kennzeichnung
Das CE-Kennzeichen dokumentiert, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die in EU-Richtlinien niedergelegt sind, erfüllt sind. Damit gilt dieses Produkt als zugelassen zum freien Verkehr in der EU. Für Produkte, die unter bestimmte
Produktgruppen fallen, besteht eine gesetzliche Pflicht zur CE-Kennzeichnung.
Weitere Informationen entnehmen Sie unserem
Merkblatt zum Thema CE-Kennzeichen (PDF-Datei · 97 KB).
Vor dem Hintergrund des Corona-Virus hat die EU-Kommission am 20. März 2020 “im Schnellverfahren“ mehrere harmonisierte EU-Standards für
persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und Medizinprodukte auf ihrer Website veröffentlicht.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und den zugehörigen Verordnungen und unser
Merkblatt zum Produktsicherheitsgesetz.
In der
Beraterliste zum Thema CE-Kennzeichen (PDF-Datei · 251 KB) finden Sie Unternehmen, die ihre Angebote und Schwerpunkte vorstellen. Sind Sie in diesem Thema beratend tätig und nicht in der Liste enthalten? Dann senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrer Firma, Ihrem Ansprechpartner, Kontaktdaten und Beratungsschwerpunkt/en an die IHK Köln, Detlef Kürten,
detlef.kuerten@koeln.ihk.de.
Weitere Informationsquellen mit Links zur Europäischen Union:
- Liste der harmonisierten Standards (List of Directives - ständig aktuelle Liste)
- Benannte Stellen (NANDO-Liste)
- New Approach Standardisation in the International Market (Neue Konzeption)
- RAPEX-Meldungen zu "unsicheren Produkten"
Am 31.12.2020 endete die Übergangsphase zum Austritt, seitdem gehört das Vereinigte Königreich endgültig nicht mehr dem EU-Binnenmarkt an. Dies hat Konsequenzen für die CE-Kennzeichnung: Die britische Regierung führt die neue UKCA Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) ein, die das CE-Zeichen auf dem britischen Markt ersetzen wird. Nähere Informationen finden Sie unter
Brexit-Update sowie auf der Seite der
Germany Trade & Invest (GTAI).