Nr. 5236920
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Beitragsfreistellung für Kleingewerbetreibende

Antrag auf vorläufige Beitragsfreistellung für das laufende Jahr, da der zu erwartende Gewinn unter der Freistellungsgrenze in Höhe von 5.200 Euro liegt. Der Antrag gilt nicht für Kapitalgesellschaften und Unternehmen, die verpflichtet sind, sich im Handelsregister eintragen zu lassen, wie zum Beispiel:
  • Kaufleute (Einzelunternehmen / e.K.)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
Die Befreiung vom IHK-Beitrag für das aktuelle Jahr erfolgt vorläufig. Nach Übermittlung des endgültigen Gewerbeertrags/hilfsweise Gewinns aus Gewerbebetrieb durch die Finanzverwaltung erfolgt eine Abrechnung, sofern dieser 5.200 Euro übersteigt.