Ausbildung

FAQs zum Auslandspraktikum

Häufig gestellte Fragen rund um Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung

Wer darf ein Auslandspraktikum machen?

Grundsätzlich kann jede Auszubildende und jeder Auszubildender ein Praktikum im Ausland absolvieren. Vorausgesetzt, das Ausbildungsunternehmen und die Berufsschule stimmen dem Aufenthalt im Ausland zu.

In welchen Ländern ist ein Auslandspraktikum möglich?

Auslandspraktika sind grundsätzlich in jedem Land der Welt möglich. Oftmals hängt die Entscheidung für ein bestimmtes Land von den gewünschten Lernzielen oder den zur Verfügung stehenden Fördermitteln ab.

Wie lange dauert ein Auslandspraktikum?

Laut Berufsbildungsgesetz kann bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit im Ausland verbracht werden (BBiG § 2 Abs. (3)). Bei einer dreijährigen Ausbildung sind das zum Beispiel neun Monate. Die Zeit kann im Block oder in einzelnen Abschnitten genutzt werden.
Üblicherweise entscheiden sich die meisten Auszubildenden und Unternehmen für eine Dauer von vier bis zwölf Wochen.

Was ist für das Unternehmen zu beachten?

Während des Auslandsaufenthalts bleibt der Ausbildungsvertrag bestehen und die Ausbildungsvergütung wird weiterbezahlt. Dem Ausbildungsbetrieb (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 27 KB) entstehen keine zusätzlichen Kosten. 

Was ist mit der Berufsschule?

Der Auszubildende muss sich für die Zeit des Auslandsaufenthalts von der Berufsschule freistellen lassen. Im Ausland muss keine Berufsschule oder vergleichbare Institution besucht, doch der versäumte Lehrstoff selbstständig nachgearbeitet werden. Hierfür muss das Einverständnis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 49 KB) der Berufsschule eingeholt werden.

Wer übernimmt die Kosten für das Auslandspraktikum?

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthalts weiterzuzahlen. Die Reise- und Unterbringungskosten braucht er allerdings nicht zu übernehmen. Diese Kosten müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden.
Es gibt jedoch eine Vielzahl an Förderprogrammen, die diese Kosten zu einem großen Teil oder sogar komplett decken.

Wo gibt es finanzielle Unterstützung?

Über das Bildungsprogramm Erasmus+ erhalten Auszubildende für fast alle Länder in Europa eine finanzielle Förderung. Mit dem neuen Projekt "Ausbildung Weltweit" des BMBF haben Auszubildende nun auch die Chance, weltweit entsendet zu werden und internationale Berufskompetenzen zu erwerben. Es steht sowohl Auszubildenden als auch Ausbilderinnen und Ausbildern zur Verfügung. 

Wie beantrage ich eine entsprechende Förderung?

Die IHK sucht gerne für Sie einen geeigneten Förderträger. Wenn Sie dann die entsprechend geforderten Bewerbungsunterlagen (zumeist mit englischsprachigem Lebenslauf im Europass-Format und Motivationsschreiben) bei dem Förderträger einreichen, ist die Förderung innerhalb der EU nach festen Sätzen garantiert.

Wie viel Förderung erhalte ich?

Die Höhe der Förderung ist unter anderem abhängig von Zielland und Aufenthaltsdauer sowie vom Förderprogramm. Erasmus+ bietet einen Überblick über die Fördersätze (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 284 KB).

Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Auslandspraktikum?

Termine für Auslandspraktika sind – je nach Angebot – fast das ganze Jahr über möglich.
Bei der Absprache zwischen Unternehmen und Auszubildenden sollten Ablauf der Ausbildung, Rahmenplan, Prüfungstermine und betriebliche Abläufe berücksichtigt werden.
Empfehlenswert ist der Aufenthalt nach der Zwischenprüfung bis zu Beginn der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.

Was muss mit der IHK geklärt werden?

Als Teil der Berufsausbildung (BBiG § 2 (3)) muss jeder Auslandsaufenthalt schriftlich festgehalten und der IHK mitgeteilt werden – entweder zu Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag (BBiG § 11 (1) Nr. 3) oder nachträglich durch die „Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 27 KB).
Dauert das Auslandspraktikum länger als vier Wochen, muss zusätzlich mit der IHK ein Ausbildungsplan abgestimmt werden: „Vertrag über die Ausgestaltung des Ausbildungsplans für die Zeit des Auslandspraktikums“ .

Wie finde ich einen Praktikumsplatz im Ausland? 

Bei der Suche nach einem passenden Praktikumsplatz haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Hat Ihr Unternehmen Niederlassungen im Ausland, können Sie direkt dort anfragen. Eventuell hat Ihr Unternehmen zumindest Verbindungen zu Firmen im Ausland.
Auch private Kontakte ins Ausland, Auslandshandelskammern (AHK), Städtepartnerschaften, Branchenverbände, deutsch-ausländische Unternehmensverbände etc. können bei der Suche hilfreich sein. Zudem gibt es verschiedene Praktikumsbörsen im Internet.
Haben Sie noch keinen Praktikumsplatz im Ausland gefunden, versucht die Mobilitätsberatung der IHK zunächst gebührenfrei etwas Geeignetes für Sie zu finden. Sind Sie flexibel, funktioniert das in den meisten Fällen. Sollten Sie ganz bestimmte Wünsche oder wenig Vorbereitungszeit haben, können Sie einen externen Dienstleister beauftragen, der jedoch eine Vermittlungsgebühr von ca. 250 bis 500 Euro veranschlagt. Dafür kümmert er sich meist auch um eine Unterkunft. Auch zu diesen Angeboten kann die IHK Sie beraten.

Ich möchte gerne ein Auslandspraktikum machen, mein Ausbilder weiß aber noch nichts davon. Wie gehe ich am besten vor?

Nicht alle Betriebe sind von der Idee, dass der Auszubildende für eine gewisse Zeit ins Ausland geht, von Anfang an begeistert. Unsere Mobilitätsberatung setzt sich in diesem Fall gerne für Sie ein und schildert die Vorteile eines Auslandspraktikums der Geschäftsführung oder der Ausbildungsleitung.
In einem Vorgespräch informieren wir Sie gerne auch erst persönlich und nennen Ihnen gute Gründe für Auslandspraktika, mit denen Sie überzeugend argumentieren können.

Wie gut muss ich die Landessprache sprechen?

Grundkenntnisse in der entsprechenden Landessprache sind in jedem Fall von Vorteil. Zumeist reicht ein Sprachniveau von B1 – gemäß des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen  – zur erfolgreichen Mitarbeit im Praktikumsbetrieb aus. Gute Englischkenntnisse (etwa B2) sind immer hilfreich.
Je nach Dauer des Aufenthalts ist ein Sprachkurs zur Vorbereitung möglich.

Brauche ich eine Auslandsversicherung?

Im europäischen Ausland besteht der Schutz der deutschen Sozialversicherungen in der Regel weiter. Dies muss unter Verwendung des Formulars A 1 von der Krankenkasse bestätigt werden.
Für den außereuropäischen Raum muss, sofern kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Zielland existiert, eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Diese ist oftmals gegen einen geringen Aufpreis über die eigene Krankenkasse möglich. Bitte informieren Sie sich vorher unbedingt bei Ihrem Versicherungsträger.
Empfehlenswert ist grundsätzlich der Abschluss einer zusätzlichen Reisekranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.

Wie lange dauert die Vorbereitung für ein Auslandspraktikum?

Abhängig von dem Förderprogramm und je nachdem, ob Sie bereits einen Praktikumsbetrieb im Ausland gefunden haben oder Unterstützung bei der Suche benötigen, sollten Sie vier bis acht Monate für die Vorbereitung einplanen.