Ausbildung

Umschulung

Die berufliche Umschulung ist ein eigenständiges Ziel der beruflichen Bildung und soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. Sie richtet sich daher an Erwachsene, die schon über Berufserfahrung verfügen. Die Dauer der Umschulung ist kürzer als bei einer Ausbildung, in der Regel etwa zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit.

Einzelumschulung oder Gruppenumschulung?

Wenn feststeht, dass eine Umschulung finanziert wird, muss die zukünftige Umschülerin/ der zukünftige Umschüler sich Gedanken machen, ob eine betriebliche Einzelumschulung oder eine Gruppenumschulung in Frage kommt.
Die betriebliche Einzelumschulung findet individuell in einem Unternehmen statt. In der Regel wird auch die Berufsschule besucht. Eine betriebliche Einzelumschulung darf jedes Unternehmen anbieten, das für den jeweiligen Beruf ausbildungsberechtigt ist.
Die Gruppenumschulung findet bei einem Bildungsanbieter/ Umschulungsträger statt. Dieser bildet für seine Umschulungen in einem oder mehreren Berufen „Lerngruppen“. Der Bildungsanbieter vermittelt die Theorie und die Praxis. Eine Gruppenumschulung beinhaltet zudem betriebliche Praktika.

Zwischenprüfung für Umschüler/-innen

Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgesehen, laut Berufsbildungsgesetz (§ 48 Absatz 3)  es ist aber eine freiwillige Teilnahme möglich. Hierzu ist eine Anmeldung durch den Umschüler/die Umschülerin notwendig. 
Bitte beachten Sie die Anmeldetermine und nehmen die Anmeldung rechtzeitig vor. Anmeldungen, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. 
Die Teilnahme an einer Zwischenprüfung ist kostenpflichtig gemäß Gebührentarif der IHK Köln. Die Prüfungsgebühr wird zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Gebührenbescheid an den Umschüler/die Umschülerin erhoben. 

Umschulungsrichtlinien

Maßnahmen der beruflichen Umschulung müssen nach Art, Ziel und Dauer den „besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen“ (vgl. § 62 Abs. 1 BBiG). Anbieter von Umschulungsmaßnahmen müssen neue Umschulungsmaßnahmen (auch Wiederholungsmaßnahmen) vor Beginn der zuständigen IHK anzeigen.
Die IHK Köln stellt hierfür einen Digitalen Meldebogen zur Verfügung, den Sie auch im Downloadbereich finden. Nach erfolgreicher Prüfung des vorgelegten Umschulungskonzepts erfolgt bei erstmalig durchgeführten Maßnahmen grundsätzlich auch eine Begehung der Umschulungsstätte. Im Rahmen dieser Begehung wird die Eignung der Umschulungsstätte festgestellt.

Anforderungen für eine Umschulung

Die Anforderungen, die an die Umschulungsstätte, das dort beschäftigte Ausbildungspersonal sowie an die inhaltliche Gestaltung der Maßnahme gestellt werden, sind durch die gesetzlichen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes grundsätzlich definiert und werden durch die Richtlinien der IHK Köln konkretisiert.
Hier finden Sie die aktuell gültige Umschulungsrichtlinie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 613 KB) (auch unter „Weitere Informationen”). Grundsätzlich gilt, dass die Umschulungsstätte nach Art und Einrichtung so ausgestattet sein muss, dass die gesamte berufliche Handlungsfähigkeit in der Umschulungsstätte erworben werden kann. Sofern die Umschulungsstätte nicht alle Inhalte selbst vermitteln kann, ist eine Kooperation mit einem geeigneten Partnerunternehmen notwendig.
Im Rahmen einer trägergestützten Umschulungsmaßnahme ist auch ein systematisch durchgeführtes Praktikum in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb obligatorisch. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Auswahl und den Nachweis der Eignung der Praktikumsstätten durch den Bildungsträger (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 94 KB).

Anzeige einer Gruppenumschulung

Bei erstmals durchgeführten Umschulungsmaßnahmen (Erstantrag) ist bei der Anzeige der Umschulungsmaßnahme zusätzlich ein detailliertes Konzept beizufügen, aus dem sich der methodisch-didaktische Aufbau sowie die vollständigen Inhalte erkennen lassen.
Die Eignung der Umschulungsstätte nach § 27 i. V. m. § 60 BBiG ist zwingend vor Beginn einer erstmals durchgeführten Umschulungsmaßnahme festzustellen.
Bei Wiederholungsmaßnahmen (Folgeantrag) ist ein detailliertes Konzept nur bei wesentlichen Änderungen im Aufbau vorzulegen. 
Die Anzeige der Umschulungsmaßnahmen erfolgt über den Digitalen Meldebogen
Bitte beachten Sie:
Für die Bearbeitung eines Erstantrags von Trägergestützten Gruppenumschulungsmaßnahmen nach  §62 BBiG, erhebt die IHK Köln nach dem Gebührentarif vom 02.03.2023 eine Gebühr von 597,00 Euro
Für die Bearbeitung eines Folgeantrags von Trägergestützten Gruppenumschulungsmaßnahmen nach §62 BBiG, erhebt die IHK Köln nach dem Gebührentarif vom 02.03.2023 eine Gebühr von 51,00 Euro
*Nach Antragseingang erhalten Sie von uns den entsprechenden Gebührenbescheid. Voraussetzung für die Eintragung der Umschulungsverhältnisse in das Verzeichnis der IHK Köln ist die Zahlung dieser Gebühr und der Erhalt der schriftlichen Bestätigung zur Durchführung.
Die Änderung des Gebührentarifs, die die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Köln gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I, S. 3306), beschlossen hat, wurde mit Schreiben vom 2. März 2023 durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 216/2022-0010557) genehmigt und ist seit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 10. März 2023 wirksam.
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