Ausbildung

Freistellung von Auszubildenden

Wann müssen Auszubildende freigestellt werden?

Freistellungsgründe nach dem Berufsbildungsgesetz

Sie haben Auszubildende freizustellen:

Freistellungsgrund
Anrechnung
Vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht
Beschäftigungsverbot
Für die Teilnahme am Berufsschulunterricht
Berufsschulunterrichtszeit einschließlich der Pausen
An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche
Berufsschultage mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit
In Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen
Berufsschulwochen mit der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit
Für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind
Die Freistellung mit der Zeit der Teilnahme einschließlich der Pausen
An dem Arbeitstag, der der schriftlichen Teil 1 bzw. Teil 2 Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
Die Freistellung mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit.
Minderjährige Auszubildende: Für Auszubildende unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Freistellungsgrund nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch

Wenn Auszubildende die Mitteilung erhalten, dass sie nach der Ausbildung nicht übernommen werden, kann die Bewerbung für eine neue Stelle losgehen.
Kommt es zu einem Vorstellungsgespräch noch während der Ausbildungszeit, sind Auszubildende nach § 629 BGB für das Vorstellungsgespräch oder Auswahlverfahren unter fortzahlung der Vergütung freizustellen.
Der Antrag ist beim Arbeitgeber rechtzeitig zu stellen und durch z.B. eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bzw. Auswahlverfahren zu belegen.

Sonstige Freistellungsgründe

  • Schwangere Auszubildende  für die Wahrnehmung der ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (§ 7 MuSchG),
  • Angehörige des Technischen Hilfswerks (THW) für Übungen und Einsätze (§ 3 Abs. 1 S. 2 THWG),
  • Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr für Übungen und Einsätze (Feuerwehrgesetz der Länder).
Bei der Freistellung für THW und Freiwillige Feuerwehr kann der Betrieb die Vergütung vom THW oder der Kommune auf Antrag erstattet bekommen.

Fortzahlung der Vergütung

Auszubildenden ist die Vergütung zu zahlen für eine Freistellung nach § 629 BGB sowie für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG, bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie:
  • sich für die Berufsausbildung bereithalten, diese aber ausfällt oder
  • aus einem sonstigen, in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen.
  • Können Auszubildende während der Zeit, für welche die Vergütung fortzuzahlen ist, aus berechtigtem Grund Sachleistungen nicht abnehmen, so sind diese nach den Sachbezugswerten (§ 17 Absatz 6) abzugelten.
Der Ausbildungsbetrieb ist im Einzelfall ggf. gegenüber dem Auszubildenden schadensersatzpflichtig, wenn dem Auszubildenden z.B. finanzielle Nachteile entstehen oder Lücken im Ausbildungsplan vorhanden sind, die zum Nichtbestehen der Abschlussprüfung führen.