Geprüfte Fachwirte für audiovisuelle Medienproduktionen – Bachelor Professional in audiovisuellen Medienproduktionen

Sie organisieren als Führungskräfte eigenverantwortlich übergreifende Geschäftsprozesse im Bereich Betriebsmanagement und Projektmanagement. Sie beurteilen die Wirtschaftlichkeit und Qualitätsansprüche von Projekten für unterschiedliche Herstellungsverfahren der audiovisuellen Medienproduktion, vergleichen Alternativen in ihrer Umsetzbarkeit, koordinieren und überwachen deren Abläufe im gesamten Herstellungsprozess.

Zulassungsvoraussetzungen

Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
  • Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.
  • Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
    (1) Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist von der zu prüfenden Person nachzuweisen durch
    1. eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder
    2. eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss.
    (2) Der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn des letzten Prüfungsteils vorzulegen.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
Folgendes nachweist:
(1)
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Kaufleute für audiovisuelle Medien oder
  2. eine mit Erfolg abgelegt Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die dem Bereich Medien zugeordnet werden kann und mindestens ein Jahr Berufserfahrung oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Fach-, Hochschulprüfung in einem Studiengang, der dem Bereich der Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, bzw. eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung gem. § 53 c BBiG und eine Berufspraxis von mindestens einem Jahr oder
  4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung eines fachnahen Fortbildungsabschlusses der 1.°beruflichen Fortbildungsstufe gem. § 53 b Abs. 3 BBiG und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit), erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen sowie dem Lernumfang gemäß § 53 c Abs. 2 BBiG entsprechen.
(3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 Nr. 2 bis 5 muss wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.

Hinweise zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche Prüfung und eine mündliche Prüfung.
Sie erstreckt sich auf die folgenden Prüfungsteile:

Schriftliche Prüfung

  1. Qualifikationsbereich „Betriebsmanagement“ (Tag 1 - schriftlich: 1. Situationsaufgabe)
    Handlungsbereiche:
    Organisation und wirtschaftliches Handeln
    Rechtsbewusstes Handeln in audiovisuellen Medienproduktion
    Personalorganisation und Führung
  2. Qualifikationsbereich „Projektmanagement“ (Tag 2 - schriftlich: 2. Situationsaufgabe)
    Handlungsbereiche:
    Projektmanagement
    1. Projektvorbereitung
    2. Projektrealisierung

  • Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt.
  • Die Prüfung besteht aus zwei zu bearbeitenden Situationsaufgaben und einer Bearbeitungszeit von jeweils 300 Minuten.
  • Die zwei Situationsaufgaben müssen aus der Beschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und aufeinander abgestimmt sein sowie dem Prüfungsteilnehmenden eigenständige Lösungen ermöglichen. Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass alle Handlungsbereiche nach § 5 bis § 8 berücksichtigt werden. Dabei ist der Schwerpunkt in der Situationsaufgabe 1 der Handlungsbereich „Betriebsmanagement“ nach §§ 5, 6 und 7 und in der Situationsaufgabe 2 der Handlungsbereich „Projektmanagement“ nach § 8.
3. Qualifikationsbereich „Präsentation und Fachgespräch (Tag 3 – mündlich)
Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. In ihr soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und situationsgerecht kommuniziert und präsentiert werden kann.

(3) Als Grundlage für die Präsentation erhalten die Teilnehmenden eine Situationsaufgabe. Die Vorbereitungszeit für die Präsentation beträgt 30 Minuten. Die anschließende Prüfungsdauer für die Präsentation und das Fachgespräch soll 60 Minuten nicht überschreiten. In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Situationsaufgabe muss sich auf die Handlungsbereiche nach §§ 5 bis 8 beziehen. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten.
(4) Im Fachgespräch nach Absatz 3 Satz 4 und 5 soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).

Prüfungstermine

Prüfung schriftlich Fachgespräch Anmeldeschluss
Herbst 2026 auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage

Prüfungsgebühr


Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer der schriftlichen Prüfung 631,00 EUR. Für Wiederholer der schriftlichen oder mündlichen Prüfung 315,50 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Weitere Informationen zur Prüfung


Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de

FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung

Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.