Unternehmensgründung und -förderung

Zuordnung zum Handwerk (Handwerkskammer) oder Freiberufler

Für Unternehmer*innen  ist es nicht immer leicht festzustellen, ob sie einen sogenannten Freien Beruf ausüben oder einen Gewerbebetrieb, und damit Mitglied bei der IHK oder HWK werden. Wenn Sie wissen wollen, ob die geplante Tätigkeit zur Mitgliedschaft in der IHK-oder in der HWK-Organisation führt und welche Voraussetzungen hierfür gelten, finden Sie relevante Hinweise in der Broschüre (siehe Download). Bei Unklarheiten in der Abgrenzung berät Sie die Handwerkskammer Koblenz gerne (Telefon 0261 398-261). Die Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist oftmals schwierig, da auch die freiberufliche Tätigkeit in der Regel mit einer Erwerbsabsicht verbunden ist. Viele Tätigkeiten haben sowohl Merkmale der freiberuflichen Tätigkeit als auch des Gewerbes. Zu den freien Berufen zählen die Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und die den Katalogberufen ähnlichen Berufe.
Bei der Einordnung ist das
Institut für Freie Berufe (IFB)
Marienstr. 2
90402 Nürnberg
Telefon 0911 23565-0
Telefax 0911 23565-50
Internet: www.ifb.uni-erlangen.de
behilflich.

Das Institut bietet auch ein umfangreiches Beratungsangebot für Freiberufler sowie Sprechtage im Starterzentrum der IHK Koblenz.
Die Termine für die Sprechtage finden Sie hier.
Die Beratungen durch das Institut sind kostenlos, Stellungnahmen sind kostenpflichtig. Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt des IFB.

Schlussendlich entscheidet aber das zuständige Finanzamt, ob die von Ihnen geplante Tätigkeit den Freien Berufen zuzuordnen ist und somit nur eine Anzeige der Selbstständigkeit gegenüber Ihrem Finanzamt nach sich zieht oder ob Sie ein Gewerbe im Starterzentrum der IHK oder bei Ihrem Gewerbeamt anmelden müssen. In jedem Finanzamt in Rheinland-Pfalz gibt es einen Ansprechpartner für Selbstständige, bitte wenden Sie sich an das für sie örtlich zuständige Finanzamt.