Newsletter Aktuelles Abfallrecht 01/2017

Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV)

Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) regelt wie bisher die Anforderungen an Unternehmen, die sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen wollen sowie genauer als bisher die Anforderungen an die Zertifizierung und die zertifizierenden Sachverständigen. Neu eingeführt werden im Wesentlichen:
  • eine verpflichtende Vorprüfung eines Betriebes im Vorfeld der eigentlichen Zertifizierungs-Prüfung;
  • eine erhöhte Qualifikationsanforderung speziell für diejenigen Sachverständigen, die Erstbehandlungsanlagen im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zertifizieren wollen;
  • ein so genanntes „witness audit“, d. h. dass ein Sachverständiger (mit Ausnahme von Umweltgutachtern) alle drei Jahre durch einen zweiten Sachverständigen oder einen geeigneten Mitarbeiter der technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft begleitet werden muss;
  • unangekündigte Vor-Ort-Termine in den zertifizierten Unternehmen;
  • Teilnahme-Rechte der zuständigen Behörden bei Vor-Ort-Terminen;
  • ein Wechsel der Sachverständigen spätestens nach fünf Jahren;
  • ein bundesweites (von den Bundesländern gemeinsam verwaltetes) Entsorgungsfachbetrieberegister
  • und eine Pflicht, an diese registerführende Stelle jährlich nicht nur die Entsorgungsfachbetriebszertifikate, sondern auch die zugrundeliegenden Überwachungsberichte zu übersenden.