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Spotlight Nachhaltigkeits-Berichterstattung - Vorstellung des Entwurfs des freiwilligen KMU-Standards (VSME)

Große Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Unternehmen sowie auch kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen sind nach der sogenannten Nachhaltigkeits-Berichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive/CSRD) verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen und offen zu legen.
Im Rahmen der Nachhaltigkeits-Berichterstattungspflicht durch die CSRD wurden verpflichtende Standards (European Sustainability Reporting Standards/ESRS) für berichtspflichtige Unternehmen entwickelt. Um ihren eigenen Verpflichtungen nachkommen zu können, benötigen diese Betriebe auch Informationen ihrer Geschäftspartner (sog. Trickle-Down-Effekt).
Zur Unterstützung der KMU hat die EU-Kommission die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) gebeten, einen freiwilligen Standard zu entwickeln. Der freiwillige KMU-Standard soll zum einen dazu dienen, eine Berichtsmöglichkeit für KMU zu schaffen sowie den Trickle-Down-Effekt einzuschränken. Der Entwurf eines Voluntary SME-Standard (VSME) befindet sich (demnächst) in der öffentlichen Konsultation. Sebastian Heintges, der ihn bei EFRAG mit entwickelt hat, wird den VSME erläutern.
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