Unternehmensservice

Aktuelle Informationen zum Einwegkunststofffonds

Ab dem 1. Januar 2024 werden Zahlungen in den Einwegkunststofffonds für Hersteller, welche betroffene Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, zur Pflicht. Sie müssen ab diesem Zeitpunkt die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Produkte tragen. Für die Verwaltung und Abwicklung der dafür von den Unternehmen in den Einwegkunststofffonds zu zahlenden Abgaben richtet das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein. Laut aktuellem Zeitplan wird diese ab dem 1. April 2024 schrittweise in Betrieb gehen. Die Registrierung inländischer Herstellerinnen und Hersteller kann daher erst zum 1. April 2024 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt ist für ausländische Herstellerinnen und Hersteller sowie deren Bevollmächtigte die Account-Erstellung auf DIVID möglich.
Ab 1. Januar 2024 bis zum 1. April 2024 stellt das UBA den betroffenen Akteuren auf der Internetseite www.einwegkunststofffonds.de eine statische Abbildung von DIVID zur Verfügung, über die insbesondere Herstellerinnen und Hersteller Anträge zur Einordnung der Herstellereigenschaft und zur Einwegkunststoffprodukteinordnung stellen können.
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