Bundestag beschließt

Plastiktütenverbot

Mit dem Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes dürfen ab dem 1.1.2022 leichte Kunststofftragtaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dafür haben der Bundestag und -rat gestimmt. Die DIHK hatte sich für eine ausreichende Übergangsfrist eingesetzt.
Von dem Verbot ausgenommen sind sogenannte "Hemdchenbeutel" von weniger als 15 Mikrometern, also sehr dünne Plastiktüten für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln. Hier sind noch keine Alternativen verfügbar.
Bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen ebenso unter das Verbot. 
Das Verbot war in der politischen Debatte umstritten. Die Vorgaben aus der EU-VerpackungsRL zur Reduzierung von Plastiktüten wird in Deutschland bereits jetzt übererfüllt - nach europäischen Vorgaben soll der Pro-Kopf-Verbrauch bis 2025 bei 40 Plastiktüten liegen. In Deutschland werden aktuell jährlich 20 Plastiktüten verbraucht. Die 2016 eingegangene Selbstverpflichtung des Handels diese Tragetaschen nur noch gegen Entgelt abzugeben, hatte die gewünschte Wirkung entfaltet. 
Die Übergangsfrist bis Anfang 2022 soll dem Handel ausreichend Zeit einräumen, die vorhandene Restbestände abzuverkaufen. 
Den Gesetzesbeschluss finden Sie hier.
Stand: Dezember 2020
Quelle: DIHK