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Meldeverfahren in Frankreich – Erweiterte Herstellerverantwortung

Die erweiterte Herstellerverantwortung, die seit Langem in der französischen Gesetzgebung verankert ist, bringt auch Vorgaben und Pflichten für deutsche Unternehmen mit sich, die es zu beachten gilt. Um die Rücknahme und Entsorgung von bestimmten Produkten sowie Produktverpackungen zu gewährleisten, müssen Unternehmen diese über verschiedene Meldeverfahren registrieren. Betroffen sind die folgenden Bereiche:
  • Haushalts- und Serviceverpackungen
  • Druckerzeugnisse
  • Elektro- und Elektronikgeräte
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Behältnisse (und Inhalte) von chemischen Produkten
  • Möbel und Möbelelemente
  • Textilien, Wäsche und Schuhe
  • Spielzeuge
  • Sport- und Freizeitartikel
  • Heimwerker- und Gartenartikel
  • Produkte und Materialien für das Bauwesen
Auf wen oder auf welche Kombination aus Erstinverkehrbringer, Vertreiber, Hersteller und Auftraggeber die Pflicht fällt, ist in den einzelnen Meldeverfahren hinterlegt. Um Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, können sich Unternehmen, sogenannten Herstellerzusammenschlüssen anschließen. Für jedes der oben genannte Meldeverfahren, existiert ein oder mehrere solcher Zusammenschlüsse.
Diese Zusammenschlüsse geben auch die seit Januar 2022 benötigte EPR-Registrierungsnummer (identifiant unique) aus. Bringt ein Unternehmen Verpackungen/Produkte aus mehreren der oben genannten Bereiche in Umlauf, muss es sich mehreren Herstellerzusammenschlüssen anschließen und hat infolgedessen mehrere Registrierungsnummern. Eine für jeden betroffenen Bereich. Unternehmen müssen in der Lage sein, ihren französischen Kunden auf Anfrage ihre identifiant unique mitzuteilen. Weiterhin muss die Registrierungsnummer in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben werden. Sollte ein Unternehmen keine AGB besitzen, muss die Registrierungsnummer auf allen anderen an den französischen Kunden übermittelten Vertragsdokumenten zu finden sein. Gibt es eine französische Website, muss Sie dort angegeben werden, z.B. im Impressum.
Für ausführlichere Informationen zu den einzelnen Meldeverfahren, Herstellerzusammenschlüssen und Abläufen, können Sie auf der Seite der AHK Frankreich, eine Informationsbroschüre anfordern.