Förderprogramm

Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben

Mit dem Förderprogramm nach der „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ (Richtlinie KsNI) sollen die Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden.
Der Bund gewährt hierzu Zuschüsse
  • zur Förderung der Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben (KsN),
  • zur Förderung der Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur (KsI),
  • zur Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen sowie von Studien und Analysen für die Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für Nutzfahrzeuge bzw. zur Errichtung und Erweiterung entsprechender Infrastruktur (MBS).
Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem Dieselfahrzeug sind möglich. Auch bei der für diese Fahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur liegt die maximale Förderquote bei 80 Prozent. Machbarkeitsstudien werden zu 50 Prozent gefördert.
Das Programm KsNI wird über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) abgewickelt. Anträge können ab dem 16. August 2021 um 9 Uhr über das eService-Portal des BAG gestellt werden. Anträge für den ersten Förderaufruf sind bis zum 27. September 2021 möglich. Fahrzeuge müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids beschafft werden, bei Infrastruktur hat der Förder-Empfänger 24 Monate Zeit.
Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie KsNI und dem aktuellen Förderaufruf.