Parlament verabschiedet Vereinfachung des CBAM (Omnibus I)

Am 5. September 2025 hat das Europäische Parlament die Vereinfachungen des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) endgültig verabschiedet. Mit 617 Stimmen bei 18 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen erhielt das sogenannte Omnibus I-Paket grünes Licht. Die formelle Zustimmung des Rates steht noch aus; das Gesetz tritt drei Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Der CBAM verpflichtet Importeure von besonders CO₂-intensiven Waren wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln zur Abgabe von Emissionsdaten und ab 2026 zum Erwerb von CBAM-Zertifikaten. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und „Carbon Leakage“ zu verhindern.
Die wichtigsten Änderungen
  • Neuer De-minimis-Schwellenwert: Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Importeur und Jahr sind künftig von den CBAM-Pflichten ausgenommen. Damit werden rund 90 % der Importeure – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen – entlastet.
  • Vereinfachte Verfahren: Für Importeure oberhalb des Schwellenwerts werden Genehmigungs-, Berechnungs- und Prüfprozesse deutlich vereinfacht. Auch die finanzielle Haftung der zugelassenen CBAM-Anmelder wird klarer geregelt.
  • Klimaziele bleiben bestehen: Trotz der Erleichterungen werden weiterhin 99 % der durch Importe verursachten CO₂-Emissionen von den CBAM-Vorschriften erfasst.
  • Schutz vor Missbrauch: Die Regeln zur Vermeidung von Umgehungen – etwa durch die künstliche Aufsplitterung von Lieferungen – werden verschärft.
Praktische Auswirkungen
  • KMU und Gelegenheitsimporteure: Deutliche Entlastung durch Wegfall der Berichtspflichten unterhalb des neuen Schwellenwerts.
  • Größere Importeure: Weiterhin CBAM-pflichtig, jedoch mit vereinfachten Abläufen und klareren Vorgaben.
  • Empfehlung: Unternehmen sollten ihre Importmengen prüfen und dokumentieren, ob sie unter oder über dem neuen Schwellenwert liegen.
Mit der Entscheidung vom 5. September 2025 bringt die EU eine praxisnahe Entlastung für kleinere Marktteilnehmer, ohne die Klimaziele des CBAM zu schwächen. Damit bleibt der Mechanismus ein zentrales Instrument europäischer Klimapolitik – aber mit deutlich weniger Bürokratie für die Mehrheit der Importeure.
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