Unternehmensservice

Öffentliche Konsultation zu den Fragebögen für das Monitoring 2024 in den Bereichen Gas und Elektrizität

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben die öffentliche Konsultation für das Energiemonitoring 2024 gestartet. Diese läuft bis zum 26. April 2024. Das Monitoring soll den beiden Behörden ermöglichen, die Markttransparenz für den Strom- und den Gasbereich zu prüfen.
Grundsätzlich besteht für alle Unternehmen nach § 35 EnWG bzw. § 77 Abs. 3 MsbG sowie § 48 Abs. 3 GWB die gesetzliche Verpflichtung, am Monitoring teilzunehmen. Für das Monitoring Energie sind folgende  Unternehmen relevant:
  • Betreiber von Elektrizitätserzeugungsanlagen
  • Betreiber von Elektrizitätsspeichern
  • Netzbetreiber (ÜNB und FNB)
  • Verteilernetzbetreiber (Elektrizität und Gas)
  • Betreiber von Untertagegasspeicheranlagen
  • Elektrizitätslieferanten
  • Gaslieferanten und Gashändler
  • Messstellenbetreiber (Elektrizität und Gas)
Den Link zur Konsultation und zu den Fragebögen erhalten Sie hier.
Quelle: DIHK