Neue Regeln für Verpackungen – EU-Verpackungsverordnung

Ziele der Europäischen Verpackungsverordnung sind, Verpackungsabfall zu reduzieren, Vorgaben in der EU zu harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft voranzubringen (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR, EU-Amtsblatt L, 2025/40, 22.1.2025). Obwohl die Regelungen erst ab 12. August 2026 greifen, ist es wichtig, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Die PPWR hat weitreichende Auswirkungen auf Betriebe, die Verpackungen produzieren, einführen oder vertreiben, also insbesondere Verpackungswirtschaft, Handel und Konsumgüterindustrie.
Spezifische Anforderungen an das Design sollen dafür sorgen, dass bis 2030 jede Verpackung recycelbar ist. Zudem setzt die PPWR-Zielvorgaben, wie viel des in Umlauf befindlichen Verpackungsmaterials recycelt werden muss und wie hoch der Recyclinganteil der Verpackungen selbst sein soll.
Die Verordnung wird in den kommenden Jahren durch sogenannte Durchführungs- und delegierte Rechtsakte noch weiter konkretisiert. Die europäische Harmonisierung bringt aber vorerst keine Reduzierung von bürokratischem Aufwand für Unternehmen mit sich: Neben der Bestellung von Bevollmächtigten, die für Unternehmen die verpackungsrechtlichen Pflichten in den jeweiligen europäischen Exportländern erfüllen, sind Registrierungspflichten in den jeweiligen nationalen Verpackungsregistern vorgesehen. Die zuständige Stelle hierfür ist in Deutschland die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Hilfreich wäre eine europaweit einheitliche Registrierung nach dem One-Stop-Shop-Verfahren. Einen ersten direkten betriebswirtschaftlichen Nutzen für Unternehmen wird hingegen die Harmonisierung der Kennzeichnung von Verpackungen bringen.

- Einen Überblick über die in Europa gültigen Verpackungsregeln bietet die DIHK mit ihrer Broschüre „Verpackungen in Europa“.
- Ein Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 155 KB)der DIHK dient zur Orientierung, wie sich Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorbereiten können.