LkSG: BAFA stellt Prüfung von Berichten ab sofort ein und ändert Bußgeldpraxis

Die Berichtspflicht zum LkSG entfällt rückwirkend. Das BAFA stellt Prüfungen ein und will Bußgelder nur noch bei schweren Verstößen verhängen.
Die Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll rückwirkend entfallen. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Abgabe und Prüfung von Berichten über Sorgfaltspflichten abschafft. Schon jetzt hat das BAFA – das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die zuständige Bundesbehörde für die Überwachung des LkSG – auf Weisung des Wirtschaftsministeriums die laufende Berichtskontrolle eingestellt.
Auch die Bußgeldpraxis wird angepasst: Statt 13 Bußgeldtatbeständen soll es künftig nur noch vier geben, und Geldbußen werden nur noch bei schweren Verstößen – etwa gravierenden Menschenrechtsverletzungen – verhängt.