Webinare am 06. und 11.04.2023

Antragsverfahren für Energiehärtefallhilfen geöffnet

Ab 31. März 2023 ist eine Antragsstellung für Härtefallhilfen über die Seite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) möglich. Mit den Härtefallhilfen Energie werden laut Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt „kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten“ unterstützt, die „2022 besonders stark unter gestiegenen Energiekosten gelitten haben“.
Anspruchsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die im Jahr 2022 ein von den Energiekostensteigerungen ausgelöstes, negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) erzielten und eine Energieintensität von sechs Prozent oder mehr aufweisen. Weiterhin muss eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahr vorliegen beziehungsweise muss der erlittene operative Verlust im vergangenen Jahr mindestens 5.000 Euro betragen haben.
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt erklärt:
„Damit stellen wir sicher, dass die Härtefallhilfen KMU bei jenen Unternehmen ankommen, die schwer von den gestiegenen Kosten getroffen sind und somit Hilfe benötigen“.
Weiterhin ist der Wirtschaftsministerin wichtig zu betonen, dass in Rheinland-Pfalz eine „Unterstützung über alle Energieträger hinweg“ geleistet wird. So sind neben Gas auch Öl und Pellets als Energieträger förderberechtigt.
Dem Antrag vorgelagert ist ein Vorabcheck zur Antragsberechtigung. Nach erfolgreich abgeschlossener Vorprüfung können in einem nächsten Schritt notwendige Bestätigungen bei den prüfenden Dritten eingeholt werden und im Anschluss der Antrag über die ISB gestellt werden.
Am Donnerstag, 6. April 2023 von 10.00 – 11.00 Uhr und am Dienstag, 11. April 2023 von 15.00 – 16.00 Uhr bietet die IHK-ARGE Rheinland-Pfalz jeweils ein Webinar zu den neuen Härtefallhilfen Energie für KMU in RLP an. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Fördervoraussetzungen, Antragsbedingungen und weiteren relevaten Aspekten des Hilfsprogramms. Weitere Infos und den Einwahllink erhalten Sie hier.