Anpassung des Verpackungsrechts an die EU-Verpackungsverordnung

Der vorliegende Referentenentwurf zum neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ist ein Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMUV) und bildet die Grundlage dafür, wie Deutschland die EU-Verpackungsverordnung 2025/40 in nationales Recht überführen möchte. Die europäischen Vorgaben gelten seit Februar 2025 und werden ab 12. August 2026 in weiten Teilen verbindlich. Mit dem Entwurf schlägt die Bundesregierung vor, die EU-Regelungen – teils in Verbindung mit der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie – weitgehend 1:1 zu übernehmen und damit das bestehende Verpackungsgesetz umfassend zu ersetzen.

Warum ein neues Gesetz?

Damit die europäischen Regeln ohne Widersprüche angewendet werden können, wird das bisherige VerpackG vollständig durch das neue VerpackDG ersetzt. Ziel ist ein einheitlicher europäischer Binnenmarkt, weniger Verpackungsabfälle und mehr Transparenz in der Herstellerverantwortung.

Zentrale Inhalte des Entwurfs

  • Neuordnung des Verpackungsrechts in vier Teilen: Grundsätze, Bewirtschaftung, Konformitätsbewertung und Schlussbestimmungen.
  • Herstellerpflichten bleiben bestehen: Registrierung vor dem Inverkehrbringen, Systembeteiligung, Branchenlösungen.
  • Angepasste Vorgaben zu Sammlung & Recycling, stärkere Ausrichtung auf hochwertige Verwertung.
  • Aktualisierte Regeln für Getränkeverpackungen und höhere Mehrwegquoten gemäß EU-Vorgaben.
  • Erweiterte Aufgaben der Zentralen Stelle, u. a. mehr Digitalisierung und automatisierte Kontrollen.
  • Fortgeltende Verbote: leichte Kunststofftragetaschen, nicht registrierte oder nicht beteiligte Verpackungen, strengere Material- und Schadstoffgrenzen.

Wie geht es weiter?

Als Referentenentwurf folgen nun die Ressortabstimmung sowie die Verbändeanhörung. Erst danach kann der Entwurf vom Kabinett beschlossen und ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Damit das Gesetz wie vorgesehen am 12. August 2026 in Kraft treten kann, muss die parlamentarische Beschlussfassung bis Mitte 2026 erfolgen.

Bedeutung für die Wirtschaft

Die Umsetzung verursacht keine direkten Mehrkosten für Verbraucher, jedoch spürbaren zusätzlichen Aufwand für Unternehmen, basierend überwiegend aufzwingenden EU-Vorgaben. Gleichzeitig gewinnt Rechtssicherheit an Bedeutung, insbesondere bei nationalen Spielräumen und Auslegungsfragen.