Zulassung und Zollcodes im Blick
Wichtige Hinweise zum CBAM
Zulassung als CBAM-Anmelder
Es gibt immer noch viele nicht genehmigte Anträge für die Zulassung als CBAM-Anmelder.
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Bitte prüfen Sie regelmäßig im CBAM-Register, ob zu Ihrem Antrag noch Unterlagen oder Angaben fehlen. Die E-Mail-Benachrichtigungen aus dem Portal sollten inzwischen wieder zuverlässig funktionieren. Dennoch empfehlen wir, das Register regelmäßig selbst zu kontrollieren und gegebenenfalls fehlende Dokumente oder Informationen zeitnah nachzureichen.
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Nach Angabe der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) sind Verzögerungen bei der Zulassung als Anmelder fast immer auf fehlende Dokumente zurückzuführen. Irgendwann werden Anträge dann auch abgelehnt.
Zoll-(TARIC-)Codes und Zollfragen
Die Daten der Zollanmeldung und der angewendeten TARIC-Codes werden ins CBAM-Register übernommen. Das funktioniert nur bei korrekten Codes und Registriernummern. Bislang ist die Datenqualität schlecht. Das führt dazu, dass beispielsweise die Überwachung der Einfuhren oder die Berechnung der erforderlichen Zertifikatsmenge über das CBAM-Register nicht gut funktionieren kann. Wichtig ist, dass nicht mehrere Codes pro Warennummer verwendet werden. Außerdem werden häufig falsche Registriernummern (zugelassener CBAM-Anmelder/gestellter Antrag) verwendet.
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Der Code Y128 gilt nur für zugelassene Anmelder. Unternehmer, die bisher nur eine Antragsnummer und keine Zulassung haben, müssen den Code Y238 benutzen.
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Der Code Y135 gilt nur für militärische Güter in strenger Abgrenzung nach der CBAM-Verordnung (nachzuschauen bei Ziffer 1.13 der FAQs der Kommission bzw. im Abschnitt 7 der FAQs).
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Code Y137 gilt nur innerhalb der 50-Tonnen-Mengenschwelle: Achtung: Rückwaren (aus Drittländern) zählen zu den importierten Mengen. Auch wenn für Rückwaren in der CBAM-Erklärung keine Zahlpflicht besteht, erhöhen sie die Einfuhrmenge. Ende des Jahres wird die CBAM-Verordnung für diese Fälle geändert, aber die Änderung gilt erst ab ca. Anfang nächsten Jahres. Im Zweifelsfall sollte der Antrag immer für die Anmelderzulassung gestellt werden.
Stand: 26.06.2026