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PPWR: Ausnahmeregelung für Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder tritt in Kraft

Am 25. Mai 2026 ist der Delegierte Beschluss (EU) 2026/429 der Kommission zur Ergänzung der PPWR-Verordnung (EU) 2025/40 in Kraft getreten. Der Beschluss wurde bereits am 6. Mai 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Im Fokus stehen Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder, die als Transportverpackungen grundsätzlich unter die Wiederverwendungsziele der PPWR fallen. Nach Artikel 29 der Verordnung müssen Wirtschaftsakteure künftig bestimmte Mehrwegquoten bei Transportverpackungen erfüllen. Vorgesehen ist dabei ein Wiederverwendungsziel von insgesamt 40 %.
Die neue Regelung schafft nun mehr Flexibilität für Unternehmen: Niedrigere Wiederverwendungsquoten bei einzelnen Verpackungsformaten können durch höhere Quoten bei anderen Formaten ausgeglichen werden. Gleichzeitig werden bestimmte Wirtschaftsakteure, die Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder verwenden, von einzelnen Verpflichtungen ausgenommen.
Für Industrie, Logistik und Handel bedeutet dies insbesondere mehr Planungssicherheit bei der Umsetzung der neuen PPWR-Anforderungen im Bereich Transportverpackungen.
Stand: 27.05.2026