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Neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung setzt F-Gase-Regeln um
Seit dem 17. April 2026 gelten in Deutschland die erweiterten Anforderungen der EU-F-Gase-Verordnung von 2024. Betroffen sind u. a. Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Fahrzeuge sowie Brandschutz- und Schaltanlagen. Neben strengeren Vorgaben für Inverkehrbringen, Betrieb und Wartung wurden auch Dokumentations- und Meldepflichten verschärft.
Neu ist insbesondere die ausgeweitete Sachkundepflicht: Sie gilt nun auch für Tätigkeiten mit alternativen Kältemitteln wie Propan, CO₂, Ammoniak und HFO.
Die Umsetzung erfolgt über die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Bestehende Sachkundebescheinigungen bleiben bis zum 12. März 2029 gültig, erfordern jedoch eine Auffrischung durch anerkannte Kurse. Für neue Zertifikate sind künftig auch Kenntnisse zu alternativen Kältemitteln nachzuweisen. Zudem wird die bisherige Kategorie I in die Kategorien A1, B und C überführt.
Weitere Informationen zu den erweiterten Anforderungen der F-Gase-Verordnung finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes:
Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gase-Verordnung | Umweltbundesamt
Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gase-Verordnung | Umweltbundesamt
Den Link zum Gesetzestext finden Sie hier:
Bundesgesetzblatt Teil I - Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase - Bundesgesetzblatt
Bundesgesetzblatt Teil I - Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase - Bundesgesetzblatt
Stand 29.04.2026