Nachhaltige Rohstoffwirtschaft
Mikroplastik: Erste Berichtspflichten – Frist im Mai 2026 rückt näher
Unternehmen, die mit synthetischen Polymermikropartikeln (SPM) arbeiten, sollten eine wichtige Frist im Blick behalten: Bis zum 31. Mai 2026 sind erstmals Daten zu den in die Umwelt freigesetzten Mengen an die Europäische Chemikalienagentur zu übermitteln.
Grundlage hierfür ist die Beschränkung Nr. 78 in Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Diese erste Frist betrifft insbesondere Hersteller sowie nachgeschaltete industrielle Anwender, die SPM als Ausgangsmaterial („Feedstock“) für die Kunststoffherstellung einsetzen. Gemeint sind damit polymere Materialien in Form von Granulaten, Flocken oder Pulvern, die in industriellen Prozessen weiterverarbeitet werden, beispielsweise bei der Compoundierung oder in Formgebungsverfahren wie Extrusion oder Spritzguss. Typische Beispiele entlang der Kunststoff-Wertschöpfungskette sind Hersteller von Kunststoffgranulaten, Compoundeure oder Kunststoffverarbeiter – sofern sie entsprechende Materialien tatsächlich als Rohstoffe einsetzen.
Wichtig: Die erste Berichterstattung bezieht sich auf die im Kalenderjahr 2025 angefallenen Emissionen.
Für weitere Akteure gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Mai 2027. Dazu zählen unter anderem Hersteller von SPM für verschiedene Anwendungen sowie Unternehmen, die SPM in Gemischen verwenden, etwa in Farben, Lacken, Klebstoffen oder Baustoffen. Ebenfalls erfasst sind Lieferanten bestimmter Produkte, die SPM enthalten und erstmals für gewerbliche Anwender oder die breite Öffentlichkeit in Verkehr gebracht werden (gemäß den relevanten Regelungen in der REACH-Beschränkung).
Die Berichterstattung erfolgt jeweils pro Verwendungszweck und umfasst die geschätzten Emissionen des gesamten vorangegangenen Kalenderjahres, zusammengefasst über alle Standorte eines Unternehmens.
Zur Übermittlung der Daten ist die Erstellung eines IUCLID-Dossiers erforderlich, das anschließend über das REACH-IT-System bei der ECHA eingereicht wird.
Zur Unterstützung stellt die ECHA bereits umfassende Materialien zur Verfügung, darunter Leitfäden, ein Benutzerhandbuch für IUCLID, eine vorbereitete Vorlage sowie ein Video-Tutorial.