EUDR-Update: Rat einigt sich auf Mandat zu Verschiebungen und Vereinfachungen

Der EU-Rat hat seine Position zur Überarbeitung der EUDR festgelegt. Kernpunkte des Vorschlags:
  • Späterer Start: Anwendung ab 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen, ab 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
  • Vereinfachte Pflichten: Die Sorgfaltserklärung soll nur noch von den Unternehmen abgegeben werden, die ein Produkt erstmals in der EU auf den Markt bringen.
  • Weniger Bürokratie für Nachgelagerte: Händler und nachgelagerte Marktteilnehmer müssen keine eigene Erklärung mehr einreichen; lediglich die erste nachgelagerte Stufe muss die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung aufbewahren.
  • Erleichterung für kleine Primärerzeuger: Kleinst- und kleine Erzeuger sollen nur eine einmalige, vereinfachte Erklärung abgeben müssen.
  • Bürokratietest: Die EU-Kommission soll bis 30. April 2026 eine umfassende Bewertung („Simplification Review“) vorlegen.
Mit diesem Mandat startet der Rat nun in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Die Parlamentsposition wird in der Kalenderwoche 48 erwartet; die finale Abstimmung ist für 15.–18. Dezember geplant.