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EUDR: Neuer Vorschlag der EU-Kommission bringt Entlastungen für Unternehmen

Am 21. Oktober hat die EU-Kommission einen offiziellen Vorschlag zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Eine zentrale Neuerung: Künftig soll nur noch das Unternehmen, das ein Produkt erstmals in Verkehr bringt, eine Sorgfaltserklärung im IT-System abgeben müssen – eine deutliche Entlastung der Lieferkette, wie sie auch von der IHK gefordert wurde.
Zeitplan:
  • Kleinst- und Kleinunternehmen sollen ein zusätzliches Jahr Zeit zur Umsetzung erhalten – der Start würde auf den 30. Dezember 2026 verschoben.
  • Mittlere und große Unternehmen müssen die Vorgaben wie geplant ab 30. Dezember 2025 erfüllen, erhalten aber eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2026.
Die Forderung nach einer „Zero Risk Category“ blieb unberücksichtigt. Der Vorschlag gilt als Kompromiss, um die Verordnung noch vor Jahresende zu verabschieden. Parlament und Rat müssen ihn jedoch noch bestätigen.
Die Pressmitteilung der Kommission finden Sie hier.
Den Vorschlag finden Sie hier.