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EU beschließt neue Maßnahmen zu Umwelt- und Chemikalienthemen
Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober 2025 wichtige Umweltbeschlüsse gefasst, die auch für Unternehmen in der EU von Bedeutung sind. Im Fokus stehen der Schutz des Bodens, die Verringerung von Mikroplastik und eine Anpassung bei der Kennzeichnung von Chemikalien.
Gesunde Böden bis 2050
Mit dem neuen Soil Monitoring Law schafft die EU erstmals einen einheitlichen Rahmen zur Bodenüberwachung. Ziel ist es, bis 2050 gesunde Böden in ganz Europa zu erreichen. Die Mitgliedstaaten sollen den Zustand ihrer Böden erfassen, verschmutzte Flächen sanieren und den Flächenverbrauch verringern. Für die Umsetzung der Richtlinie haben sie drei Jahre Zeit.
Weniger Mikroplastik in der Umwelt
Bis 2030 soll die Menge an Mikroplastik in der Umwelt um 30 Prozent sinken. Unternehmen, die jährlich mehr als fünf Tonnen Kunststoffgranulat verarbeiten, müssen künftig Maßnahmen ergreifen, um Verluste zu vermeiden – etwa durch sichere Verpackung, Schulungen und geeignete Ausrüstung. Bei großen Anlagen ist eine regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Stellen vorgesehen. Die meisten Vorschriften treten ab 2027 in Kraft, für den Seeverkehr gelten längere Übergangsfristen.
Verschiebung der neuen Chemikalienkennzeichnung
Die überarbeitete CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien) wird um zwei Jahre auf den 1. Januar 2028 verschoben. Mit diesem sogenannten „Stop-the-clock“-Mechanismus will die EU der chemischen Industrie mehr Planungssicherheit geben und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors stärken.