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Die novellierte EU-Abfallverbringungsverordnung

Die novellierte EU-Abfallverbringungsverordnung tritt am 21. Mai 2026 in Kraft und bringt für Unternehmen der Abfallwirtschaft umfangreiche Änderungen mit sich. Betroffen sind alle Akteure, die Abfälle grenzüberschreitend verbringen, darunter Abfallerzeuger, Ex- und Importeure, Transporteure, Händler und Makler sowie Anlagenbetreiber.

Umstellung auf elektronische Verfahren

Kernpunkt der Reform ist die verpflichtende vollständige elektronische Abwicklung aller grenzüberschreitenden Abfallverbringungen. Die Regelung umfasst auch nicht gefährliche Abfälle der sogenannten „grünen Liste“.
Für die Nutzung der elektronischen Verfahren ist eine Registrierung im EU System DIWASS erforderlich.

Handlungsbedarf bei Unternehmen

Branchenunternehmen müssen ihre Abläufe auf die neuen Vorgaben ausrichten. Dazu gehören unter anderem:
  • Durchführung der DIWASS Registrierung
  • Prüfung und Anpassung interner Prozesse
  • Information von Kunden, Geschäftspartnern sowie Transporteuren, die ebenfalls registrierungspflichtig sind.