Unternehmensservice

Bundestag hat mit dem VerpackDG die neuen Verpackungsregeln beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2026 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts an die Verordnung (EU) 2025/40 beschlossen.
Mit dem neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) werden die ab dem 12. August 2026 geltenden Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) in deutsches Recht umgesetzt. Das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) soll künftig ersetzt werden.
Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Vor dem Inkrafttreten müssen unter anderem die weiteren Verfahrensschritte, einschließlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, erfolgen.
Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Verpackungsprozesse frühzeitig zu überprüfen. Empfehlenswert sind insbesondere:
  • die Analyse bestehender Verpackungen hinsichtlich Recyclingfähigkeit und Materialeinsatz,
  • die Überprüfung von Registrierungs- und Lizenzierungspflichten,
  • die Abstimmung mit Lieferanten und Geschäftspartnern zu den künftigen Anforderungen der PPWR,
  • die Beobachtung des weiteren Gesetzgebungsverfahrens und möglicher Konkretisierungen.
Stand: 15.06.2026